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Impfen, Austauschen, Rx-Abgabe

Ärzte zerpflücken Apothekenreform

Für kommende Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Anhörung des »Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung« (ApoVWG) eingeladen. Die Kassenärzte sehen in ihrer Stellungnahme nichts Gutes an den Plänen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 30.10.2025  16:04 Uhr

Die Reformpläne hätten sich zum Ziel gesetzt, die Apotheken zu stärken. Tatsächlich aber drohe »eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit und eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens«, heißt es in dem Papier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die »unkoordiniert stattfindende Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker ohne entsprechende Ausbildung« konterkariere die geplante Patientensteuerung, gefährde die Patientensicherheit und belaste die Arztpraxen. Die Gesundheitsversorgung würde nicht verbessert.

So führe der geplante erleichterte Austausch von Rabattpräparaten zu Mehrkosten für die GKV, da  nicht geregelt sei, »wie mit den entstehenden Mehrkosten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte umzugehen ist«. Ärzte dürften nicht für eine unwirtschaftliche Abgabe in den Apotheken haftbar gemacht werden. Die bestehenden Vorgaben zur wirtschaftlichen Abgabe würden ausgehöhlt. Daher sei »eine verpflichtende Regelung einerseits zu einer entsprechenden Kennzeichnung dieser Rezepte in der Apotheke und andererseits zu einer entsprechenden Berücksichtigung in einer eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung« aufzunehmen.

Die Pläne, Nullretaxationen bei Formfehlern abzuschaffen, wollen die Ärzte auf ihr Sujet erweitern. So solle den Kassen auch der Regress aufgrund von Formfehlern beim Ausstellen von Rezepten verwehrt werden. 

pDL: »Anlassloses Testen ohne Koordination mit der Arztpraxis«

Zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die um Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung erweitert werden sollen, kommentiert die KBV, dass die Erweiterung einen »Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung von Heilkunde« darstelle. Apotheker seien dafür nicht ausgebildet. »Dies lehnt die KBV ab.« Zudem blieben Fragen etwa zur vorgesehenen Verschreibung der pDL offen. Parameter sowie Qualitätskriterien für die pDL seien ebenso wenig definiert.

So bleibe offen, was mit »Messungen« zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus gemeint sei. Die KBV befürchtet: »Hier besteht die große Gefahr einer ungerechtfertigten Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes anlassloses Testen ohne Koordination mit der Arztpraxis.« Mehr Beratungs- und Kontrollaufwand in den Praxen seien die Folge. Dass die Bundesapothekerkammer (BAK) binnen zwei Monaten evidenzbasierte Standardarbeitsanweisungen entwickeln soll, sei »unrealistisch«.

Gegen die geplanten Impfungen mit Totimpfstoffen hegt die KBV »erhebliche verfassungsrechtliche, weitere rechtliche sowie fachliche Bedenken«. Zum einen sieht sie auch hier einen »Verstoß gegen den Arztvorbehalt«, zu dem der Gesetzgeber keine Ausnahmen bestimmen dürfe. Weil sich ärztliche und apothekerliche Berufsordnungen unterschieden, drohe mithin eine bundesweit uneinheitliche Versorgungsstruktur beim Impfen

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