Ärzte zerpflücken Apothekenreform |
| Cornelia Dölger |
| 30.10.2025 16:04 Uhr |
Zudem sei fraglich, ob mit dem Angebot tatsächlich die Impfraten gesteigert werden könnten, denn die geplante PTA-Vertretung schränke das Angebot wieder ein, da Impfen Approbierten vorbehalten sei, die mit der Neuregelung aber nicht ständig anwesend sein müssten. Durch das »flächendeckende, wohnortnahe Netz von 100.000 Arztpraxen« bestehe im Übrigen derzeit bereits ein ausreichender und niederschwelliger Zugang zu Impfberatungen und Impfungen.
Dass Ärzte im Rahmen der Heimversorgung Rezepte unmittelbar an die heimversorgenden Apotheken übermitteln dürfen, begrüßt die KBV. Damit würden »Medienbrüche und Zusatzaufwände« vermieden. Die Regelung greife aber nur im Fall von Heimversorgungsverträgen und lasse weitere Szenarien aus. Daher sei der mittelfristig geplante Zugriff der Pflegedienste und Pflegeheime auf den E-Rezept-Fachdienst am Ende die anzustrebende Lösung.
Rx-Abgabe ohne vorliegendes Rezept bei Dauertherapien von chronisch Kranken und bei unkomplizierten Akuterkrankungen – darin sehen die Ärzte »einen Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts«. Voraussetzung für die Abgabe müsse eine ärztliche Diagnose bleiben, die ohne Untersuchung und differenzialdiagnostische Abklärung nicht möglich sei. Man sehe hier mithin »erhebliche rechtliche sowie fachliche Bedenken«.
»Ohne Not« werde zudem die Trennung zwischen Verordnung und Abgabe aufgehoben, die juristisch gleich mehrfach abgesichert sei. Dies führe »zu doppelten Fehlanreizen«. Apotheker hätten dadurch »ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse, eine Verordnung zu ersetzen«. Zudem entstünde »ein Risiko der unsachgemäßen oder übermäßigen Abgabe, beispielsweise bei falsch gedeuteten Symptomen«.
»Völlig ungeklärt« bleibe auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeitsverantwortung für verschreibungspflichtige Medikamente, die ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden. Eine nachträgliche Rezeptierung dieser Arzneimittel und eine Übernahme der Wirtschaftlichkeitsverantwortung durch den behandelnden Arzt sei für die KBV »ausgeschlossen«. Sie fordert: »Dies müsste dringend klargestellt werden.«