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Brief an Lauterbach

Ärzte-Vorstände wollen E-Rezept-Pflicht stoppen

Die Ärzteschaft will eine verpflichtende Einführung des E-Rezeptes unbedingt vermeiden. In einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium warnen die KBV- und KV-Vorstände vor Problemen, die durch eine überschnellte Einführung entstehen könnten. Gematik-Chef Markus Leyck-Dieken verweist auf schon bestehende Beschlüsse.
PZ
16.05.2022  17:00 Uhr
Ärzte-Vorstände wollen E-Rezept-Pflicht stoppen

Die PZ hatte kürzlich von einer Beschlussvorlage aus der Gesellschafterversammlung der Gematik berichtet, in der es um die weitere E-Rezept-Einführung geht. Diese sieht vor, dass alle Apotheken ab dem 1. September dieses Jahres bereit sein müssen, E-Rezepte zu empfangen und abzurechnen. Die Ärzte werden – je nach Region – schrittweise verpflichtet. Ebenfalls ab September sollen alle Praxen in Bayern und Schleswig-Holstein nur noch digital verordnen, spätestens bis Februar 2023 sollen alle anderen Regionen folgen. Klar ist aber auch, dass hierzu noch kein Beschluss feststeht. Eine Entscheidung soll auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung getroffen werden, die Ende Mai stattfinden könnte.

Im Vorfeld dieser Versammlung versucht nun insbesondere die Ärzteschaft, die Pläne zu verhindern. In den vergangenen Tagen hatten sich bereits mehrere Standesvertretungen der Mediziner zu Wort gemeldet. In einer Mitteilung erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am heutigen Montag, dass das Bundesgesundheitsministerium auf die Gematik »einwirken« solle, um hinsichtlich der E-Rezept-Einführung »weiteren Akzeptanzverlust bei Ärzten zu verhindern«. Die Ärzte-Vorstände auf Bundes- und Landesebene seien äußerst irritiert und habe mit großem Unverständnis auf die Gematik-Pläne reagiert.

Ärzte: E-Rezept funktioniert noch nicht richtig

In ihrem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) heißt es weiter: »Die Praxistauglichkeit des E-Rezepts in den Testvorhaben ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen.« Prozesse, die heute funktionieren, sollten nur dann durch andere Prozesse abgelöst werden können, wenn diese nachweislich ebenfalls reibungslos funktionieren, erklären die Vorstände.

Erst vor wenigen Wochen habe das BMG in einem Schreiben an die KBV versichert, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Abstimmung mit den Akteuren erfolgen und Anwendungen erst nach ausreichender Erprobung eingeführt würden. »Vor diesem Hintergrund können wir die für die Gesellschafterversammlung von der Gematik kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage nicht nachvollziehen«, konstatieren die Vorstände der KBV und der KVen.

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