Ärzte und Apotheker kämpfen für mehr Austausch-Freiheiten |
Die im ersten Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes vorgesehenen Regelungen – insbesondere die Verbindung der Austauschregeln mit der BfArM-Liste – lehnen die Apotheker und Ärzte ab. Denn: »Zwar greift der Entwurf, angelehnt an die SARS-CoV-2-AMVersVO, einige Austauschmöglichkeiten auf, bindet diese jedoch an ein kompliziertes und aufwendiges Abgabeverfahren, das im Alltag kaum umzusetzen ist.« Die Heilberufler kritisieren auch, dass der Entwurf keine Erleichterungen im Bereich der Einzelimporte vorsieht. In ihrem Schreiben erklären sie, dass die Krankenkassen die Importe derzeit in einem komplizierten Genehmigungsverfahren erlauben müssen – Thüringens Apotheker und Ärzte wünschen sich eine Entbürokratisierung dieser Vorgaben, indem die Genehmigungsfrist stark verkürzt wird, auf beispielsweise 24 Stunden.
Dementsprechend stellen die Verfasser des Schreibens gegenüber der Politik zwei Forderungen auf:
1) Die eingeführten Sonderregeln für die Abgabe von Arzneimitteln sollen in sinnvoller Weise verstetigt werden (§ 1 Absatz 3 SARS-CoV-2-AMVersVO).
2) eine verkürzte Genehmigungsfrist der Krankenkassen für Einzelimporte von Arzneimitteln aus dem Ausland bei Lieferengpässen (§ 73 Absatz 3 AMG) ohne Gefährdung der Leistungserbringer durch Retaxationen und Prüfverfahren aufgenommen wird.
Die Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen in Thüringen scheint ohnehin besser zu funktionieren als auf Bundesebene. Erst im Dezember 2022 hatten rund 600 Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gemeinsam vor dem Landtag für Verbesserungen in der ambulanten Versorgung protestiert.
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