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Apotheken-Stärkungsgesetz

Ärzte sehen keinen Mehrwert in pharmazeutischen Dienstleistungen

Die Ärzte halten wenig von den Plänen der Politik, pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheker künftig zu honorieren. Sie fürchten ein Gerangel um Kompetenzen und die Mittel der Krankenkassen. Die AOK möchte die Arbeit der Apotheker derweil ohnehin nicht pauschal besser bezahlen.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 15.09.2020  15:00 Uhr

AOK will Automat in Hüffenhardt wiederbeleben

Aus Sicht der AOK sollten Krankenkassen und Apotheker daher besser auf regionaler Ebene passgenaue Leistungen für die Versicherten vor Ort vereinbaren und hierfür einen »Handlungsrahmen zur freieren Gestaltung« erhalten. Nur so passten die Leistungen »in den jeweiligen regionalen Versorgungskontext und können gegebenenfalls auf bereits bestehenden Projekten aufbauen«. Die Versandapotheken grundsätzlich außenvorlassen wollen die Kassen dabei nicht. Zumindest stellt der Bundesverband infrage »ob dies dann rechtssicher wäre«. Schließlich dürfte demnach gerade bei allen beratenden Tätigkeiten gelten, »dass ein Therapieerfolg gleichermaßen auch über eine telepharmazeutische Beratung gesichert werden kann«.

Auch bei den im VOASG geplanten Arzneimittel-Automaten bricht die AOK eine Lanze für die Versender. Apotheken sollen entsprechende Automaten künftig in ihren Betriebsräumen aufstellen dürfen, damit Patienten vorbestellte Medikamente dort auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen können. Nach Meinung der AOK greift die Regelung viel zu kurz. »Sie zielt darauf ab, innovative Arzneimittel-Versorgungsformen zu beschränken«, heißt es. So wolle die Politik offenbar wohnortnahen Apotheken grundsätzlich Vorrang in der Versorgung einräumen und damit der bekannten Geschäftsidee eines ausländischen Investors eine Absage erteilen. »Dies wäre jedoch fatal angesichts des Potenzials dieser Versorgungsform«, schreibt die AOK.

Die Kasse verweist damit auf das baden-württembergische Hüffenhardt. Dort hatte die Versandapotheke Doc Morris im Frühjahr 2017 vorübergehend einen Abgabeautomaten mit pharmazeutischer Videoberatung betrieben. Bereits nach kurzer Zeit war das Geschäftsmodell jedoch für unzulässig erklärt worden. Warum die mit dem VOASG geplanten Abgabeautomaten in der Apotheker eine sichere Arzneimittelversorgung besser gewährleisten sollten als die Station in Hüffenhardt, beantworte der Gesetzentwurf nicht, kritisiert die AOK. »Anstatt automatisierte Ausgabestationen mit Videoberatung und Adhoc-Abgaben generell zu geißeln, wäre es vielmehr sachgerecht, diese unter geeigneten Auflagen breiter zu ermöglichen.« 

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