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Pandemie-Abkommen

Ärzte ohne Grenzen fordert gerechten Zugang zu Arzneimitteln

Im Mai 2024 will die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Pandemie-Abkommen verabschieden – doch aus Sicht der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (ÄoG) fehlt der politische Wille, den Zugang zu lebensrettenden Arzneimitteln gerecht und bezahlbar zu gestalten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 14.02.2024  15:00 Uhr

Um künftig besser auf Pandemien reagieren zu können, wollen die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Abkommen verabschieden. Aktuell sind die Verhandlungen in der finalen Phase – bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2024 soll darüber entschieden werden, danach muss es noch auf nationaler Ebene ratifiziert werden.

Ziel ist, ein effektives und verbindliches Instrument zur Pandemieprävention, - vorsorge und -reaktion zu schaffen. »Das scheint aber in weiter Ferne«, kritisiert die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (ÄoG).

»Covid-19 hat die grundlegenden Ungleichheiten aufgezeigt, die Ärzte ohne Grenzen seit Jahrzehnten miterlebt« sagt Melissa Scharwey, Expertin für Globale Gesundheit bei ÄoG. »Wer bekommt wann Zugang zu lebensrettenden Arzneimitteln und zu welchem Preis? Das Pandemieabkommen bietet die Möglichkeit, unter anderem diese Baustellen anzugehen. Doch der politische Wille fehlt.«

»Bedarfsgerechte Reaktion auf globale Notfälle«

Vor dem Hintergrund eines gerechten und bezahlbaren Zugangs zu Arzneimitteln für Menschen in ärmeren Ländern fordert die Organisation die Politik auf, ein effektives Pandemieabkommen zu verabschieden. Laut ÄoG blockiert sowohl die Bundesregierung als auch die EU eine »bedarfsgerechte Reaktion auf globale Notfälle«. Aus Sicht der Hilfsorganisation sind fünf Punkte im Pandemievertrag notwendig:

  • Lagerbestand von medizinischen Vorräten international regeln und humanitäre Bedarfe berücksichtigen: So könne verhindert werden, dass nationale Interessen zur Aufstockung von eigenen Vorräten mit dem weltweiten Bedarf für die humanitäre Hilfe konkurrieren. So gehöre etwa ein Großteil der Vorräte an Ebola-Medikamenten den USA, während Länder, in denen Ebola endemisch ist, mit leeren Händen dastehen würden.
  • Existierende Reglungen zu geistigen Eigentumsrechten im Sinne der Gesundheit nutzen:
    Die Vergangenheit hat laut ÄoG gezeigt – sei es bei Covid-19, HIV, Tuberkulose oder Ebola, – dass Marktmonopole den gerechten Zugang zu lebensnotwendigen Arzneimitteln erschweren oder sogar verhindern, denn Monopole unterbinden Wettbewerb und treiben Preise in die Höhe.
  • Staatlich finanzierte Forschung an Bedingungen für gerechten Zugang zum Endprodukt und zu Daten knüpfen: Das Pandemieabkommen müsse den Zugang zu medizinischen Produkten sicherstellen, deren Entwicklung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht für Pharmahersteller festlegen: Pharmaunternehmen sollen laut ÄoG im Pandemieabkommen dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Informationen zu verbessern und die Verwendung von Geheimhaltungsklauseln verbieten.
  • Einen internationalen Mechanismus zum Teilen von Informationen über Krankheitserreger einführen: Zur frühzeitigen Erkennung von und Reaktion auf Krankheitserreger mit Pandemiepotenzial sei es wichtig, dass Regierungen alle relevanten Informationen, inklusive biologischem Material, mit der WHO teilen. So könnten medizinische Gegenmaßnahmen wie angepasste Impfstoffe und Diagnostika entwickelt werden.
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