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Begrenzung angehoben

Ärzte dürfen mehr Patienten per Video behandeln

Ab dem heutigen 1. April werden Begrenzungen bei Videosprechstunden reaktiviert, die wegen der Corona-Pandemie für zwei Jahre ruhten. Allerdings dürfen Ärzte und Psychotherapeuten künftig mehr Videosprechstunden abhalten sowie mehr Leistungen berechnen als vor der Aussetzung.
Cornelia Dölger
01.04.2022  10:38 Uhr

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, wird die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Auch die Leistungsmenge steigt demnach: Ab 1. April dürfen statt 20 Prozent bis zu 30 Prozent der Leistungen, die per Video möglich sind, im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet werden.

Demnach könnten Ärztinnen und Psychotherapeuten pro Quartal fast jeden dritten Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Bei den übrigen Patienten könne die Videosprechstunde flexibel eingesetzt werden, sofern mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal stattgefunden hat.

Zudem erhöht sich das Volumen der Leistungen, die über eine Videosprechstunde abrechenbar sind, von 20 auf bis zu 30 Prozent. Diese Obergrenze gelte je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal, schreibt die KBV. Nicht unter die Begrenzung fallen GOP, die ausschließlich im Videofall abrechenbar sind, etwa Video-Fallkonferenzen mit Pflegekräften. Für Psychotherapeutinnen und -therapeuten sei die leistungsbezogene Begrenzungsregelung allerdings noch nicht abschließend geklärt; hier liefen die Beratungen mit den Krankenkassen noch.

DPVMG regelt Anhebung der Begrenzungen

Beide Begrenzungsregelungen waren aufgrund der Corona-Pandemie bis 31. März ausgesetzt. Ärzte und Psychotherapeuten konnten seit zwei Jahren Videosprechstunden ohne Begrenzung anbieten, sowohl in Bezug auf die Fallzahl als auch auf die Leistungsmenge. Im Juni 2021 wurde mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DPVMG) festgelegt, dass die Begrenzungen nach ihrer coronabedingten Aussetzung angehoben werden.

Die KBV weist darauf hin, dass einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde inzwischen zur Regelversorgung gehören. Etwa sind psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie Gruppentherapien seit Herbst vergangenen Jahres regulär per Video möglich. Auch dürfen Ärztinnen und Ärzte Patienten in der Videosprechstunde krankschreiben und ihnen die Bescheinigung per Post zusenden.

 

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