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Klage der Wettbewerbszentrale
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AEP muss »Lastschrift-Rabatt« streichen

Der Großhändler AEP hat erneut Ärger wegen seines Konditionenmodells. Das Landgericht Aschaffenburg untersagte per einstweiliger Verfügung eine gesonderte Vergütung für Lastschriftverfahren. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 31.07.2024  12:12 Uhr

Die Skonto-Prozesse

Historisch schließt sich mit dem Verfahren ein Kreis. Schon im ersten Skontoprozess 2015 hatte die Wettbewerbszentrale gegen das Konditionsmodell von AEP geklagt. Über das LG Aschaffenburg und das OLG Bamberg gelangte man seinerzeit bis vor den BGH, der die Großhandelsmarge insgesamt freigab. Es folgte eine Korrektur des Gesetzgebers und in der Folge der zweite große Skonto-Prozess, der im Februar dieses Jahres final entschieden wurde.

Nun schickt sich der Gesetzgeber an, erneut korrigierend einzugreifen: Im Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist vorgesehen, dass Skonti im Einkauf wieder explizit von der Rabattgrenze ausgenommen werden. Das Gesetz muss nach der parlamentarischen Sommerpause allerdings erst noch den Gang durchs Kabinett schaffen. Vor 2025 ist also mit Sicherheit nicht mit einer Skontofreigabe zu rechnen.

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