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Impfen in der Apotheke

Änderungen an Grippeimpf-Leitfaden und Curriculum

Die Bundesapothekerkammer hat noch einige Änderungen für ihre Leitlinie zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie für das Curriculum der notwendigen Fortbildung in Abstimmung mit RKI und PEI vorgenommen. Die Fortbildung dauert nun neun statt acht Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 24.09.2020  16:30 Uhr

Eine erste Version des Fortbildungs-Curriculums und der Leitlinie hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bereits im März veröffentlicht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Bundesoberbehörden hatten noch einige Änderungswünsche, die die Bundesapothekerkammer (BAK) übernommen hat. Damit gelten die Dokumente als mit den Behörden abgestimmt. 

Eine wesentliche Änderung betrifft den zeitlichen Umfang der Fortbildung. Da RKI und PEI sich einige zusätzliche Aspekte wie schmerzfreies Impfen und Impfreaktion sowie deren Bewertung gewünscht haben, wurde der theoretische Teil von zwei auf drei Stunden verlängert, sodass die Schulung insgesamt nun neun Stunden dauert. In einigen Kammerbereichen sind die Fortbildungen bereits angelaufen und wurden, falls nötig, bereits angepasst, erfuhr die Pharmazeutische Zeitung auf Nachfrage. Konkretisiert wurde auch, dass die Fortbildung mit einer Lernerfolgskontrolle wie einem MC-Test abgeschlossen werden muss. Im Anschluss erhält der Apotheker eine entsprechende Bescheinigung.

Wesentliche Änderungen in der Leitlinie »Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken« plus Kommentar betreffen die Feststellung der Impfeignung des Patienten. Der Apotheker muss abfragen, ob der Impfling derzeit schwer akut erkrankt ist, Allergien bestehen, schon einmal Reaktion auf Impfung erlebt hat, eine Operation in den nächsten drei Tagen ansteht, er Blutgerinnungshemmer einnimmt oder eine Schwangerschaft besteht. Neu formuliert in der Leitlinie wurden auch Abschnitte zu Aufklärungsgespräch, Meldungen unerwünschter Arzneimittelnebenwirkungen sowie die wissenschaftliche Evaluation der Modellversuche.

Präzisiert wurden auch die Formblätter für die Impfbescheinigung, Einverständniserklärung und Dokumentation, vor allem hinsichtlich Patientenaufklärung und Datenschutz. Auch die Dokumentation der Sichtprüfung der Injektionslösung vor Applikation wurde präzisiert. Alle Dokumente sind auf der ABDA-Website im internen Bereich zu finden.

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