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Stress

Abschalten, bitte!

Anhaltende Unruhe und Stress führen nicht selten zu Schlafstörungen. Diese wiederum mindern die Leistungsfähigkeit und verstärken ihrerseits die Stresssymptome. Auch zu Angstsymptomen kann es kommen. Ein Teufelskreis. Eine Selbstmedikation ist häufig möglich, doch nicht immer ratsam.
Maria Pues
25.11.2020  17:30 Uhr

Wie hoch der Anteil der Betroffenen mit Stresssymptomen in der Bevölkerung ist, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. In einer aktuellen europaweiten Befragung gab rund die Hälfte der Befragten in Deutschland an, unter Stress zu leiden; 65 Prozent berichteten von Schlafproblemen oder schwierigen Gefühlen. Nicht Gegenstand der Befragung, aber dennoch Teil des Stressspektrums: Antrieb und Motivation nehmen mit steigendem Stress häufig ab, Angstgefühle hingegen zu. Optionen für eine Selbstmedikation gibt es für alle drei Stressbeschwerden; die Anwendung sollte erst nach einer Beratung erfolgen – aus verschiedenen Gründen.

Zunächst Ursache abklären

Auch wenn zahlreiche verträgliche Therapieoptionen zur Auswahl stehen, sollte vor einer Selbstmedikation die Frage nach der Ursache für die Schlafstörung beantwortet werden. Nicht nur Stress, sondern auch Grunderkrankungen wie Schilddrüsen-Funktionsstörungen oder Schmerzen kommen hierbei infrage. Sie bedürfen einer ärztlichen Abklärung. Und auch manche Dauermedikationen können den Schlaf rauben. Zu diesen gehören antiestrogene Therapien, zum Beispiel mit Letrozol, aber auch die Einnahme von Anticholinergika oder Schilddrüsen-Hormonen.

Phytopharmaka beispielsweise mit Extrakten aus Baldrianwurzel, Hopfenzapfen oder Melissenblättern sind vielen Apothekenkunden bekannt. Weniger bekannt ist ihnen häufig, dass diese ausreichend hoch dosiert angewendet werden müssen und dass sie erst nach einer gewissen Anwendungsdauer wirken. Sie eignen sich auch als Tages-Beruhigungsmittel, da sie nicht müde machen. Rascher wirken H1-Antihistaminika, doch sie bergen auch ein höheres Risiko für Neben- und Wechselwirkungen. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht plädiert bei der Anwendung bei Patienten ab 65 Jahren für eine Rezeptpflicht.

Stress raubt nicht nur den Schlaf, sondern manchem auch den Schwung. Während die einen bei einer Überfülle von Aufgaben versuchen, möglichst viel auf einmal abzuarbeiten, raubt anderen der bloße Gedanke an die To-do-Liste jede Energie. Doch nicht immer steckt eine lange Aufgabenliste hinter diesem Symptom. Seelische Belastungen, eine depressive Erkrankung, aber auch ein Eisenmangel oder eine Schilddrüsen-Unterfunktion, die es ärztlich abzuklären gilt, können eine Antriebslosigkeit begünstigen.

Potenzielle Interaktionen beachten

Doch nicht nur mögliche Ursachen für die Beschwerden sind ein wichtiger Bestandteil des Beratungsgesprächs. Auch zu den hier häufig angewendeten Johanniskraut-Extrakten besteht erhöhter Beratungsbedarf. Da ein hohes Wechselwirkungs-Potenzial mit anderen Arzneistoffen besteht, muss bei der Abgabe stets nach gleichzeitig angewendeten Arzneimitteln gefragt werden. So können Johanniskraut-Extrakte unter anderem die Wirkung von Immunsuppressiva, antiviralen HIV-Therapien oder trizyklischen Antidepressiva reduzieren. Auch die Wirkung der »Pille« kann vermindert sein. Des Weiteren sollte der Extrakt nicht in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden.

Stress und Angst nähren sich gegenseitig. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass es richtig und wichtig ist, auf gefährliche Situationen mit Angst zu reagieren. Sie ist ein wichtiges Signal, um den Rückzug anzutreten. Problematisch wird es dann, wenn auch alltägliche Situationen Angst auslösen oder diese sogar ganz ohne äußeren Einfluss auftritt. Die Grenzen zwischen noch normalen Angstreaktionen und einer Angsterkrankung, die ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung erfordert, können fließend sein. Das Beratungsgespräch in der Apotheke kann Patienten dabei unterstützen, den Weg in die für ihn geeignete Therapie zu finden.

Für die Selbstmedikation von Unruhezuständen bei ängstlicher Verstimmung und damit verbundenen Schlafstörungen sind Arzneimittel mit Lavendelöl zugelassen. Auch hier ist für einen spürbaren Effekt eine regelmäßige Einnahme über einen gewissen Zeitraum erforderlich. Sicherheitshalber sollten Schwangere und Stillende Lavendelöl nicht einnehmen. 

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