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Entscheidung im Einzelfall
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Abgabe von Arzneimitteln an Teenager

Apothekerinnen und Apotheker tragen viel Verantwortung, wenn sie Arzneimittel auf Rezept oder zur Selbstmedikation abgeben. Das gilt besonders, wenn Jugendliche Medikamente erwerben möchten, egal ob für sich selbst oder für ein erkranktes Elternteil. Was Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in diesem Fall beachten sollten, erfahren sie in einer Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer (BAK).
AutorKontaktAnne Orth
Datum 09.12.2022  09:00 Uhr

Bei Bedenken das Medikament nicht abgeben

Anschließend rät die BAK in der Arbeitshilfe, die Rahmenbedingungen und die kognitiven Fähigkeiten des Jugendlichen einzuschätzen. Für die Abgabe spricht dann unter anderem, wenn der Teenager in der Lage und willens zu sein scheint, das Arzneimittel ordnungsgemäß zu überbringen und wenn er in der Apotheke bekannt ist. Dagegen spricht, wenn er nicht bekannt ist, nicht in der Nähe wohnt und wenn Zweifel bestehen, ob er dem Patienten das Mittel aushändigt. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem Patienten erforderlich. Überwiegen die Bedenken, sollten Apotheker das Mittel nicht abgeben.

Im letzten Schritt ist die individuelle Einschätzung des Apothekers gefragt. Entscheidet der Pharmazeut, dem Jugendlichen das Mittel nicht mitzugeben, kann er gegebenenfalls den Patienten telefonisch darüber informieren. Gibt der Pharmazeut dem Jugendlichen das Medikament mit, kann er das Arzneimittel so verpacken, dass es nicht ohne Öffnung oder Beschädigung der Packung entnommen werden kann.

Die Arbeitshilfe »Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln für Kinder« steht auf den Seiten der ABDA zum Herunterladen zur Verfügung.

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