Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Entscheidung im Einzelfall

Abgabe von Arzneimitteln an Teenager

Apothekerinnen und Apotheker tragen viel Verantwortung, wenn sie Arzneimittel auf Rezept oder zur Selbstmedikation abgeben. Das gilt besonders, wenn Jugendliche Medikamente erwerben möchten, egal ob für sich selbst oder für ein erkranktes Elternteil. Was Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in diesem Fall beachten sollten, erfahren sie in einer Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer (BAK).
AutorKontaktAnne Orth
Datum 09.12.2022  09:00 Uhr

Kognitive Fähigkeiten einschätzen

Ob Apotheker und ihre Mitarbeiter Arzneimittel an Heranwachsende abgeben dürfen, hängt auch stark von deren kognitiven Fähigkeiten ab. Darunter versteht man die Fähigkeit, Signale aus der Umwelt wahrzunehmen und diese weiterzuverarbeiten. Der Arbeitshilfe zufolge muss das pharmazeutische Personal besonderes Augenmerk darauf legen, ob ein Jugendlicher im Einzelfall über die kognitiven Fähigkeiten verfügt, um die nach Paragraf 20 der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Beratungsinhalte zu verstehen und sachgerechte Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Schicken Erwachsene Jugendliche, um für sie Medikamente abzuholen, müssen Apothekenmitarbeiter anhand des Gefährdungspotenzials des gewünschten Arzneimittels entscheiden, ob sie ein Präparat aushändigen oder nicht. Darüber hinaus müssen sie beurteilen, ob ein Teenager in der Lage und gewillt ist, dem Elternteil oder einem anderen Erwachsenen die Beratungsinhalte sachgerecht zu übermitteln. Bestehen daran Zweifel, sollten Apothekenteams den erwachsenen Patienten, für den das Medikament bestimmt ist, anrufen und telefonisch beraten.

Um Apothekern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Entscheidung zu erleichtern, enthält die Arbeitshilfe zusätzlich Schaubilder. Darin erfahren Pharmazeuten anhand von häufigen Fallbeispielen, wie sie Schritt für Schritt am besten vorgehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Ein Fallbeispiel

Wenn ein Jugendlicher beispielsweise mit einem Rezept in die Apotheke kommt, um für ein Elternteil ein Arzneimittel abzuholen, spielt eine Rolle, ob der Patient bereits bekannt ist oder nicht. Ist der Patient, für den das Medikament gedacht ist, in der Apotheke nicht bekannt, handelt es sich um eine Erstverordnung und besteht Informations- und Beratungsbedarf, sollten Apotheker telefonisch Rücksprache mit dem Patienten nehmen. Gegebenenfalls können sie den Patienten auf diesem Wege informieren und beraten. Bleiben Bedenken, sollten sie dem Jugendlichen das Medikament nicht aushändigen. Handelt es sich hingegen um eine Wiederholungsverordnung, ist der Patient in der Apotheke bekannt und besteht kein zusätzlicher Beratungsbedarf, spricht das dem Leitfaden zufolge für die Abgabe des Medikaments an den Jugendlichen.

Im nächsten Schritt sollten Pharmazeuten einschätzen, ob sie Bedenken hinsichtlich der Art des Arzneimittels haben. Das ist zum Beispiel bei Betäubungsmitteln, stark wirksamen Arzneimitteln, Präparaten mit bekanntem Missbrauchspotenzial und hochpreisigen Arzneimitteln angebracht. Bei solchen Medikamenten empfiehlt die BAK, Rücksprache mit dem Patienten zu nehmen. Bleiben Zweifel bestehen oder ist keine Rücksprache möglich, spricht das gegen die Abgabe des Mittels.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa