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Versorgungslage

Abgabe großer Tamoxifen-Packungen wieder möglich

Die Verordnung und Abgabe großer Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel ist wieder möglich. Darüber informierten Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Trotzdem sollen vorrangig importierte Arzneimittel zu einer N3-Packung gebündelt werden. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 10.05.2022  17:10 Uhr

Aufgrund zahlreicher Importe entspannt sich die Versorgungslage mit Tamoxifen immer mehr. Zudem hat der Hersteller Hexal mehrere Millionen Tagesdosen in einer außerordentlichen Produktion hergestellt, was die Versorgungslage weiter verbessert haben dürfte.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am gestrigen Montag mitgeteilt, dass sich »aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln« stabilisiere, »sodass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel und der bereits regulär verfügbaren Arzneimittel eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann«. Das bedeutet, dass große Packungsgrößen mit 100 Tabletten (N3) nun laut BfArM wieder verordnet und abgegeben werden können. 

Abgabe in Kleinpackungen nicht mehr erforderlich

Voraussetzung sei allerdings, dass keine Überbevorratungen stattfinden, so das BfArM. Die empfohlene Abgabe von Kleinpackungen sei daher ab sofort nicht mehr erforderlich. Trotzdem sollen vorrangig verfügbare N1-Packungen der gemäß § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung gebündelt werden (Stückelung). Dies begründet sich in der Anordnung gemäß § 52b Absatz 3d AMG, die die primäre Abgabe importierter Arzneimittel vorschreibt. Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Aufgrund des Versorgungsengpasses mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpasse nach § 52b Absatz 3b des AMG an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen appelliert, die konsequente Verordnung und gleichmäßige Abgabe von

kleinen Packungsgrößen (30 Tabletten) anstatt der üblichen 100 Tabletten vorzunehmen.

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