ABDA warnt vor E-Rezept in Krankenkassen-Apps |
Ein positives Echo kommt aus der Industrie. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) bewertete als positiv, dass die forschenden Arzneimittel-Hersteller auf Antrag Zugang zu Forschungsdaten erhalten sollen. Um den Gesundheitsstandorts Deutschland weiter zu stärken, sei dabei die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen wichtig. In Bezug auf das elektronische Rezept plädierte BAH-Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz dafür, auch für die Einführung des elektronischen grünen Rezepts – also einer elektronischen Empfehlung – konkrete Termine festzulegen.
Laut dem Branchenverband Bitkom ist die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte »ein Durchbruch bei der Digitalisierung«. Mit ihr erhielten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten und Diagnosen, Ärztinnen und Ärzte könnten sich ein viel besseres Bild der Krankengeschichte ihrer Patienten machen. Wichtig sei nun vor allem, die Akzeptanz für die EPA innerhalb der Bevölkerung zu steigern.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte hingegen die geplante Opt-out-Regelung und forderte Lauterbach auf, das Gesetz nachzubessern. »Dem Bürger darf nicht die Kontrolle über seine medizinischen Informationen entzogen werden. Denn Schweigen bedeutet nicht Zustimmung«, betonte Brysch. Er befürchtet zudem, dass nicht technisch versierte Menschen in ihren Rechten beschnitten werden könnten. Dazu gehören mehr als 20 Prozent der über 65-Jährigen. Zudem müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass Gesundheitsdaten, die der Forschung zu Verfügung stehen sollen, ungefiltert veröffentlicht werden. »Viel zu oft verschwinden unliebsame Resultate der Auftraggeber wieder in der Schublade«, warnte Brysch.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält die Pläne für unausgereift und die Terminsetzung für überhastet. Die Versorgungsrealität in den Praxen sei nicht ausreichend berücksichtigt. »Mit Blick auf die noch fehlenden konkreten inhaltlichen Vorgaben, die daraus abgeleiteten technischen Festlegungen und ihre datenschutzkonformen Implementierungen in den IT-Systemen ist das erklärte Ziel einer verpflichtenden Einführung ab 1. Juli 2024 für jeden erkennbar unrealistisch«, konstatierten die KBV-Vorstände. Werde die EPA als Folge unrealistischer Termine unausgereift durchgesetzt, könne dies die Akzeptanz bei Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten nachhaltig beschädigen. Die Opt-out-EPA müsse für Patienten leicht nutzbar sein und die Arbeit in den Praxen erleichtern. Aus diesem Grund habe die KBV den Beschlussvorschlag der Gematik bei der Gesellschafterversammlung am 7. März abgelehnt. Zugleich seien die Kassenärzte bereit, konstruktiv mitzuarbeiten, um für Patienten und Praxen gleichermaßen gut funktionierende EPA-Lösungen zu entwickeln, so die KBV-Vorstände.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.