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Finanzkommission
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ABDA-Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen

Um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell zu stabilisieren, sollten alle wichtigen Akteure im Gesundheitswesen Vorschläge für Einsparmöglichkeiten einreichen. Das sind die Vorschläge der ABDA.
Datum 12.12.2025  08:00 Uhr

Vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Finanzdefizits der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die sogenannte Finanzkommission Gesundheit einberufen. Die Kommission, bestehend aus zehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention, hat sich am 25. September 2025 konstituiert und soll bis März 2026 erste Vorschläge zur Stabilisierung der GKV erarbeiten.

Ein finales Reformkonzept der GKV-Finanzen soll bis Ende 2026 vorliegen. Ziel ist es, Maßnahmen zur Kostenersparnis vorzulegen und so die derzeit ungebremst steigenden Beitragssätze der Kassen ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren.

Um zu schauen, was möglich ist, hat die Kommission die wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen gefragt, wo sie ein Einsparpotenzial sehen. Dazu hatten sie einen Online-Fragebogen verschickt, der bis Ende November beantwortet werden sollte. Der Fragebogen bestand aus drei Teilen, in denen Vorschläge im eigenen Bereich (Teil A), in anderen Bereichen (Teil B) sowie offene Hinweise (Teil C) zusammengetragen wurden. Die ABDA hat nach eigenen Angaben Vorschläge zum Teil B beigesteuert und darüber nun ihre Mitgliedsorganisationen informiert.

Prävention und apothekenbasierte Versorgung

Großes Einsparpotenzial sieht die ABDA durch eine stärkere Einbindung der Apotheken in Prävention und mehr apothekenbasierte Versorgung. Hier begrüßen die Bundesvereinigung Konzept »pharmacy first«.

Ein solches Modell, bei dem Patienten unter festgelegten Kriterien zuerst in der Apotheke versorgt würden, verhindere unnötige Mehrfachkontakte. Eine direkte Versorgung in der Apotheke spare somit Zeit und Wege (volkswirtschaftliche Relevanz) und stärke das Vertrauen in ein effizient funktionierendes Gesundheitssystem, so die ABDA.

Nach § 48a Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen Apotheker verschreibungspflichte Arzneimittel zur Anschlussversorgung abgeben, zudem ist ihnen die Abgabe bestimmter Rx-Arzneimittel (§ 48b AMG) erlaubt. Dabei sollten klar definierte Indikationen (etwa unkomplizierte Harnwegsinfekte, Bindehautentzündung) sowie ein evidenzbasierter Rahmen zur Anwendung kommen. Die Abgabe von Arzneimitteln erfolge nach pharmazeutischer Beratung, Erfüllung festgelegter Kriterien (etwa positiver Schnelltest, Dauermedikation) und Handlungsempfehlungen.

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