| 12.12.2025 08:00 Uhr |
Außer einem Einsparpotenzial durch verstärkte Apothekenleistungen nennt die ABDA aber auch grundlegende Punkte, die die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher machten. So fordert sie etwa eine Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von derzeit 19 auf dann 7 Prozent. Dies würde der GKV rund 5,8 Milliarden Euro einsparen, was rund 0,3 Beitragssatzpunkten entspreche.
Die Rx-Arzneimittelkosten von PKV-Versicherten und Selbstzahlern würden sich um 1 Milliarde Euro reduzieren. Für den OTC-Markt ergibt sich laut ABDA-Statistik eine Reduzierung um 0,7 Milliarden Euro
Des Weiteren sieht die ABDA eine verstärkte Ambulantisierung der Versorgung als Mittel, die GKV zu entlasten.
Die Bundesvereinigung schlägt zudem die Einführung einer gesundheitsorientierten Verbrauchersteuer auf zuckerhaltige Getränke und zuckerhaltige verarbeitete Lebensmittel vor. Dies könne sowohl eine Lenkungswirkung haben als auch Einnahmen generieren.
Auch beim Vergaberecht bei Rabattvertragsausschreibungen sieht die ABDA Einsparpotenzial. Wenn neben dem Preis weitere versorgungsrelevante Aspekte bei der Vergabe Berücksichtigung finden müssten mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, würde dies unterm Strich dauerhaft kostenstabilisierend für die GKV und administrativ entlastend für Ärzte und Apotheker wirken.
Weitere Einsparungsvorschläge betreffen schließlich den Bereich der GKV selbst. So sieht die ABDA die Notwendigkeit, versicherungsfremde Leistungen, die bislang über die Sozialbersicherung abgedeckt werden müssen, künftig über Steuerzuschüsse zu finanzieren. Je nach Szenario würden sich die bislang von den GKV-Versicherten zu tragenden Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen im Zeitraum der Jahre 2024 bis 2028 auf 8,1 Milliarden Euro bis 76,5 Milliarden Euro jährlich belaufen.
Ins Visier nimmt die ABDA auch die Satzungsleistungen der Kassen. Diese sollten sich nur auf medizinisch notwendige Leistungen beschränken. Kochkurse oder Zuschüsse für andere Präventions- und Sportkurse oder Ähnliches sollten von der Erstattung ausgeschlossen werden, da diese nicht unmittelbar zur Versorgung beitrügen.
Zudem sollte in der GKV auf Marketingmaßnahmen verzichtet werden. Bandenwerbung an Sportstätten, Sponsoring und Ähnliches dienten nicht dem gesetzlichen Versorgungsauftrag. Der Wettbewerb zwischen Kassen führe kaum zu einem echten Leistungswettbewerb, sondern umfasse überwiegend Marketing- und Haltemaßnahmen, die auf die Akquise und Bindung von gesunden Patienten abzielten. »Ein echter Wettbewerb findet über den Zusatzbeitrag statt«, so die ABDA.
Und zu guter Letzt sollten innerhalb der GKV auch die Verwaltungskosten gesenkt werden.