Pharmazeutische Zeitung online
Vergütung

ABDA stellt Botendienst-Rechnung auf

Die Apotheker begrüßen die Pläne der Politik, das Botendienst-Honorar bis Ende Dezember zu verlängern. Die geplanten 2,50 Euro pro Lieferung allerdings greifen aus ihrer Sicht viel zu kurz. Tatsächlich belaufen sich die Kosten laut ABDA auf bis zu 7 Euro pro Dienst.
Stephanie Schersch
25.09.2020  12:55 Uhr

Kurz vor knapp will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die im Frühjahr eingeführte Vergütung von Botendiensten verlängern. Über eine Änderung der sogenannten SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung sollen Apotheker nun bis Ende des Jahres ein Honorar erhalten, wenn sie Arzneimittel an ihre Patienten ausliefern. Ursprünglich sollte die Regelung Ende September auslaufen. Nun geht es ab 1. Oktober weiter, auch wenn die ursprüngliche Vergütung von 5 Euro auf 2,50 Euro heruntergekürzt werden soll.

Genau daran stören sich die Apotheker. Zwar begrüße man die geplante Verlängerung gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen, schreibt die ABDA in einer Stellungnahme. Immerhin könne auf diese Weise die Versorgung der Patienten »die aus gesundheitlichen Gründen, zur Minimierung von Infektionsrisiken oder aus sonstigen Gründen die Apotheke nicht aufsuchen können, sichergestellt werden«. Aber: Die Halbierung des Zuschusses ist aus Sicht der Bundesvereinigung nicht sachgerecht. Demnach ist ein Zuschlag von 5 Euro erforderlich, »um eine allzu deutliche Kostenunterdeckung zu vermeiden«.

Apotheken müssen mindestens 4 Euro zahlen

Um ihre Forderung zu untermauern, stellt die ABDA eine konkrete Rechnung auf. Unter Einbezug von Fahrt- und Nebenkosten liegen die Ausgaben der Apotheker für einen nicht-pharmazeutischen Botendienst mit Mindestlohn demnach bei etwa 4 Euro. Liefere hingegen eine PTA im Zuge eines pharmazeutischen Botendienstes aus, fielen ganze 7 Euro an, so die ABDA. Sie fordert daher, die Höhe des Zuschlags noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Verlängerung der Verordnung will Spahn die Lücke schließen, die sich bis zum Inkrafttreten des Apotheken-Stärkungsgesetzes auftut. In der Novelle soll ein Honorar für Botendienste regulär verankert werden.

Abrechnen konnten die Apotheker die Botendienste zuletzt über die PZN 06461110. Ob es ab Oktober bei diesem Sonderkennzeichen bleibt, ist noch unklar. So steht es in einem Schreiben der ABDATA an die Apothekensoftwarehäuser, das der PZ vorliegt. Demnach will sich der Deutsche Apothekerverband dafür einsetzten, das die bisherige PZN auch weiterhin verwendet werden kann, entschieden ist das aber noch nicht.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa