ABDA lehnt Datenauswertung durch Kassen ab |
Die ABDA wehrt sich dagegen, dass die Kassen künftig berechtigt sein sollen, auf der Basis personenbezogener Daten ihrer Versicherten automatisiert auch die Arzneimitteltherapiesicherheit zu prüfen. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Am heutigen Montag endete die Frist, bis zu der Verbände im Gesundheitswesen Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) nehmen konnten. Geplant ist, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll perspektivisch zu einer eigenständigen Institution im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ausgebaut werden. Weiterhin soll es künftig möglich sein, unter bestimmten Umständen pseudonymisierte Daten des Forschungsdatenzentrums mit Daten der klinischen Krebsregister zu verknüpfen. Schließlich sollen Leistungserbringer die Möglichkeit erhalten, die bei ihnen gespeicherten Daten zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Patientensicherheit, zu medizinischen oder pflegerischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken weiterzuverarbeiten.
In ihrer am heutigen Montag veröffentlichten Stellungnahme machte die ABDA deutlich, dass sie grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, durch eine verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu steigern, unterstützt. Ein Dorn im Auge ist der Bundesvereinigung jedoch eine im neuen § 287a SGB V geplante Regelung. Demnach sollen die Krankenkassen künftig berechtigt sein, personenbezogene Daten ihrer Versicherten automatisiert zu verarbeiten und auszuwerten, wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Recht soll auch die Auswertung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen.
Die ABDA lehnt dies laut ihrer Stellungnahme »als schwerwiegenden Eingriff in das persönliche Beratungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern strikt ab« und fordert den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung ersatzlos zu streichen. »Hinsichtlich der Interpretation der vermeintlichen Ergebnisse bedarf es einer Behandlungsexpertise, die weder in der erforderlichen Qualität noch Quantität bei den Krankenkassen vorhanden ist«, heißt es zur Begründung. Zudem seien die bei den Krankenkassen vorhandenen Datenbestände, welche ausgewertet werden sollen, weder vollständig noch aktuell. Die Bundesvereinigung warnt außerdem davor, dass die vorgesehenen »unverbindlichen Empfehlungen« vorhersehbar die Versicherten verunsichern und »unnötigen Mehraufwand bei den Leistungserbringern erzeugen« werden. Die pauschale Behauptung im Gesetzestext, die Therapiefreiheit werde nicht berührt, treffe daher nicht zu. »Auch hinsichtlich der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen bestehen erhebliche Zweifel«, heißt es in der Stellungnahme.