ABDA lehnt Datenauswertung durch Kassen ab |
Nachbesserungsbedarf sieht die ABDA auch bei der geplanten »opt-out«-Regelung. So soll laut Entwurf »eine automatisierte Verarbeitung der bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegenden personenbezogenen Daten der Versicherten ohne Einwilligung der betroffenen Person zulässig« sein, soweit sie erforderlich und geeignet ist, um unter anderem seltene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder Maßnahmen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit zur Erkennung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Wenn Versicherte damit nicht einverstanden sind, müssen sie ausdrücklich widersprechen.
Die ABDA fordert den Gesetzgeber auf, die geplante Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens zu überarbeiten. Die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, ihre Mitglieder breit und intensiv über die künftigen Regelungen, die damit verbundenen Folgen für ihre persönlichen Gesundheitsdaten sowie die ihnen zustehenden Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Anderenfalls könne die »opt-out«-Regelung dazu führen, dass nicht »digitalaffine« Bürger ihre Gesundheitsdaten unfreiwillig spenden könnten. Das würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besitzen demnach 6 Prozent der Gesamtbevölkerung nur geringe bis gar keine digitalen Fähigkeiten, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme.