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Stellungnahme

ABDA lehnt Datenauswertung durch Kassen ab

Die Kassen sollen künftig das Recht bekommen, personenbezogene Versichertendaten automatisiert auszuwerten, sofern die Versicherten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das soll auch für Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gelten. Die ABDA ist strikt dagegen, wie in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes deutlich wurde.
Anne Orth
14.08.2023  17:05 Uhr

Am heutigen Montag endete die Frist, bis zu der Verbände im Gesundheitswesen Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) nehmen konnten. Geplant ist, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll perspektivisch zu einer eigenständigen Institution im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ausgebaut werden. Weiterhin soll es künftig möglich sein, unter bestimmten Umständen pseudonymisierte Daten des Forschungsdatenzentrums mit Daten der klinischen Krebsregister zu verknüpfen. Schließlich sollen Leistungserbringer die Möglichkeit erhalten, die bei ihnen gespeicherten Daten zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Patientensicherheit, zu medizinischen oder pflegerischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken weiterzuverarbeiten.

In ihrer am heutigen Montag veröffentlichten Stellungnahme machte die ABDA deutlich, dass sie grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, durch eine verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu steigern, unterstützt. Ein Dorn im Auge ist der Bundesvereinigung jedoch eine im neuen § 287a SGB V geplante Regelung. Demnach sollen die Krankenkassen künftig berechtigt sein, personenbezogene Daten ihrer Versicherten automatisiert zu verarbeiten und auszuwerten, wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Recht soll auch die Auswertung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen.

Die ABDA lehnt dies laut ihrer Stellungnahme »als schwerwiegenden Eingriff in das persönliche Beratungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern strikt ab« und fordert den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung ersatzlos zu streichen. »Hinsichtlich der Interpretation der vermeintlichen Ergebnisse bedarf es einer Behandlungsexpertise, die weder in der erforderlichen Qualität noch Quantität bei den Krankenkassen vorhanden ist«, heißt es zur Begründung. Zudem seien die bei den Krankenkassen vorhandenen Datenbestände, welche ausgewertet werden sollen, weder vollständig noch aktuell. Die Bundesvereinigung warnt außerdem davor, dass die vorgesehenen »unverbindlichen Empfehlungen« vorhersehbar die Versicherten verunsichern und »unnötigen Mehraufwand bei den Leistungserbringern erzeugen« werden. Die pauschale Behauptung im Gesetzestext, die Therapiefreiheit werde nicht berührt, treffe daher nicht zu. »Auch hinsichtlich der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen bestehen erhebliche Zweifel«, heißt es in der Stellungnahme.

Widerspruchsregelung birgt laut ABDA Risiken

Nachbesserungsbedarf sieht die ABDA auch bei der geplanten »opt-out«-Regelung. So soll laut Entwurf »eine automatisierte Verarbeitung der bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegenden personenbezogenen Daten der Versicherten ohne Einwilligung der betroffenen Person zulässig« sein, soweit sie erforderlich und geeignet ist, um unter anderem seltene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder Maßnahmen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit zur Erkennung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Wenn Versicherte damit nicht einverstanden sind, müssen sie ausdrücklich widersprechen.

Die ABDA fordert den Gesetzgeber auf, die geplante Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens zu überarbeiten. Die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, ihre Mitglieder breit und intensiv über die künftigen Regelungen, die damit verbundenen Folgen für ihre persönlichen Gesundheitsdaten sowie die ihnen zustehenden Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Anderenfalls könne die »opt-out«-Regelung dazu führen, dass nicht »digitalaffine« Bürger ihre Gesundheitsdaten unfreiwillig spenden könnten. Das würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besitzen demnach 6 Prozent der Gesamtbevölkerung nur geringe bis gar keine digitalen Fähigkeiten, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme.

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