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DVMPG-Stellungnahme
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ABDA: Kammern für Datenübermittlung vergüten

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) will die Bundesregierung die Pflege modernisieren. Allerdings sind in dem Omnibusgesetz auch zahlreiche Neuregelungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens geplant, unter anderem zur Weiterentwicklung des E-Rezepts. Die ABDA hat nun eine Stellungnahme vorgelegt.
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 08.12.2020  16:30 Uhr
DiGA: Apotheker sollen Dateien einsehen dürfen

DiGA: Apotheker sollen Dateien einsehen dürfen

Eine wichtige Forderung stellt die ABDA auch in Bezug auf die sogenannten »Digitalen Gesundheitsanwendungen« (DiGA, »Apps auf Rezept«) auf. Die Standesvertretung fordert für die Apotheker einen Zugriff auf die Patientendaten, sollten die verwendeten Apps in Zusammenhang mit der Medikation eines Patienten stehen.

Einen erneuten Anlauf unternimmt die ABDA auch in Sachen Weiterleitung des E-Rezepts. Im Patientendaten-Schutzgesetz  (PDSG) hatte der Bundestag beschlossen, dass E-Rezept-Codes aus der künftigen staatlich gesteuerten Gematik-App an Drittanbieter weitergeleitet werden sollen. Die ABDA warnt erneut davor und erklärt unter anderem, die Drittanbieter würden nicht überwacht. In jedem Fall müsse Drittanbietern verboten werden, Verordnungsdaten einzusehen.

Die Standesvertretung der Apotheker spricht sich zudem dagegen aus, die Dispensierinformationen nach der Arzneimittelabgabe in der EPA zu speichern. Dies würde zu einer übergroßen Datenflut in der Akte führen. Vielmehr sei es sinnvoll, diese Informationen im E-Medikationsplan zu hinterlegen – allerdings nicht zur Einsicht für den Patienten, sondern nur für Ärzte und Apotheker.

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