ABDA: Kammern für Datenübermittlung vergüten |
Eine wichtige Forderung stellt die ABDA auch in Bezug auf die sogenannten »Digitalen Gesundheitsanwendungen« (DiGA, »Apps auf Rezept«) auf. Die Standesvertretung fordert für die Apotheker einen Zugriff auf die Patientendaten, sollten die verwendeten Apps in Zusammenhang mit der Medikation eines Patienten stehen.
Einen erneuten Anlauf unternimmt die ABDA auch in Sachen Weiterleitung des E-Rezepts. Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hatte der Bundestag beschlossen, dass E-Rezept-Codes aus der künftigen staatlich gesteuerten Gematik-App an Drittanbieter weitergeleitet werden sollen. Die ABDA warnt erneut davor und erklärt unter anderem, die Drittanbieter würden nicht überwacht. In jedem Fall müsse Drittanbietern verboten werden, Verordnungsdaten einzusehen.
Die Standesvertretung der Apotheker spricht sich zudem dagegen aus, die Dispensierinformationen nach der Arzneimittelabgabe in der EPA zu speichern. Dies würde zu einer übergroßen Datenflut in der Akte führen. Vielmehr sei es sinnvoll, diese Informationen im E-Medikationsplan zu hinterlegen – allerdings nicht zur Einsicht für den Patienten, sondern nur für Ärzte und Apotheker.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.