ABDA fordert »Grundkostenzuschlag« |
Alexander Müller |
14.05.2025 13:02 Uhr |
Die ABDA tritt mit eigenen Vorschlägen für eine Honorarreform an die Politik heran. / © PZ
Im Koalitionsvertrag versprechen Union und SPD den Apotheken eine Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro. Weiter heißt es in dem Papier: »in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.« Außerdem ist vorgesehen, dass das Honorar künftig zwischen der Apothekerschaft und dem GKV-Spitzenverband direkt ausgehandelt werden soll.
Im Apothekerhaus wurde in den vergangenen Wochen erörtert, wie die Ankündigungen im Kolaitionsvertrag mit Leben gefüllt werden können. Die Richtung stimmt aus Sicht der ABDA, wenngleich man nach Jahren des Honorarstillstands eine deutlichere Erhöhung gerechtfertigt fände.
Den Anpassungsbedarf beim Fixum setzt die ABDA in Relation zum Verbraucherpreisindex. Dieser sei seit 2013 um 33 Prozent gestiegen. Entsprechend müsste der Festzuschlag der Apotheken auf 11,11 Euro pro Rx-Packung angehoben werden. »Dass das Fixum angepasst werden muss, darüber gibt es wohl keine zwei Meinungen mehr«, sagte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) am Rande des DAV-Wirtschaftsforums. Eine solche Anpassung sei über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreis) schnell und einfach möglich.
Den Apotheken seien in diesem Zeitraum überdies zusätzliche Kosten entstanden: Allein das Lieferengpass-Management verursache Mehraufwendungen in Höhe von 425 Millionen Euro jährlich. Davon würden nur etwa 10 Millionen Euro über den Zuschlag aus dem Lieferengpasszuschlag aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) gegenfinanziert. Nach Berechnungen der ABDA müsste das Fixum für das Lieferengpassmanagement um weitere 57 Cent angehoben werden.
Die Gesamtkosten einer durchschnittlichen Apotheke sind laut ABDA seit 2013 um circa 230.000 Euro gestiegen, was einem Zuwachs von 65 Prozent entspreche. Insofern fordert die Standesvertretung neben der Erhöhung des Fixums eine Anhebung der Sonderentgelte für Leistungen, die ausschließlich in der Apotheke vor Ort erbracht werden wie BtM-Dokumentationsgebühr, Botendienstzuschlag, Notdienstzuschlag oder Rezepturzuschlag. Den aktuell zahlten die Apotheken in diesen Bereichen drauf, sagte Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA. Gerade beim Botendienst sei eine auskömmliche Vergütung notwendig, auch angesichts der sinkenden Apothekenzahl, ergänzte Hubmann.
Und: Die Skonti-Gewährung gegenüber Apotheken müsse wieder möglich sein. Union und SPD haben eine Reaktion auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Koalitionsvertrag versprochen. Auch dies ließe sich vom Ministerium im Wege der Verordnung schnell lösen, so Hubmann.
Die Formulierung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der ländlichen Apotheken lässt dagegen noch viel Spielraum für eine konkrete Ausgestaltung. Die ABDA gibt zu bedenken, dass die Operationalisierung der Sonderzuschläge für eine definierte Gruppe von Apotheken komplex ist.
Bei der Festlegung der Kriterien zur Förderungswürdigkeit ist von Apothekendichte bis zur Anzahl der Notdienste vieles denkbar. Dabei besteht immer die Gefahr der Unschärfe, sodass eigentliche förderungswürdige Apotheken im städtischen Raum leer ausgehen oder gut funktionierende Landapotheken subventioniert werden. Außerdem erzeugt die fortlaufende Überprüfung zusätzlichen Aufwand. Und die Verhältnisse können sich über das Jahr ändern, wenn Apotheken schließen.