Pharmazeutische Zeitung online
Vorschläge für Honorarreform

ABDA fordert »Grundkostenzuschlag«

Die ABDA will mit eigenen Vorschlägen an die Politik herantreten, wie die aus ihrer Sicht überfällige Honoraranpassung aussehen könnte. Die Standesvertretung fordert einen Mix aus Sofortmaßnahmen und strukturellen Anpassungen. Letztere beinhalten ein erhöhtes Fixum für bestimmte Apotheken, ausgezahlt über den Nacht- und Notdienstfonds.
Alexander Müller
14.05.2025  13:02 Uhr

Im Koalitionsvertrag versprechen Union und SPD den Apotheken eine Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro. Weiter heißt es in dem Papier: »in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.« Außerdem ist vorgesehen, dass das Honorar künftig zwischen der Apothekerschaft und dem GKV-Spitzenverband direkt ausgehandelt werden soll.

Im Apothekerhaus wurde in den vergangenen Wochen erörtert, wie die Ankündigungen im Kolaitionsvertrag mit Leben gefüllt werden können. Die Richtung stimmt aus Sicht der ABDA, wenngleich man nach Jahren des Honorarstillstands eine deutlichere Erhöhung gerechtfertigt fände.

Den Anpassungsbedarf beim Fixum setzt die ABDA in Relation zum Verbraucherpreisindex. Dieser sei seit 2013 um 33 Prozent gestiegen. Entsprechend müsste der Festzuschlag der Apotheken auf 11,11 Euro pro Rx-Packung angehoben werden. »Dass das Fixum angepasst werden muss, darüber gibt es wohl keine zwei Meinungen mehr«, sagte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) am Rande des DAV-Wirtschaftsforums. Eine solche Anpassung sei über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreis) schnell und einfach möglich.

Den Apotheken seien in diesem Zeitraum überdies zusätzliche Kosten entstanden: Allein das Lieferengpass-Management verursache Mehraufwendungen in Höhe von 425 Millionen Euro jährlich. Davon würden nur etwa 10 Millionen Euro über den Zuschlag aus dem Lieferengpasszuschlag aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) gegenfinanziert. Nach Berechnungen der ABDA müsste das Fixum für das Lieferengpassmanagement um weitere 57 Cent angehoben werden.

Höhere Zuschläge für Apothekenleistungen

Die Gesamtkosten einer durchschnittlichen Apotheke sind laut ABDA seit 2013 um circa 230.000 Euro gestiegen, was einem Zuwachs von 65 Prozent entspreche. Insofern fordert die Standesvertretung neben der Erhöhung des Fixums eine Anhebung der Sonderentgelte für Leistungen, die ausschließlich in der Apotheke vor Ort erbracht werden wie BtM-Dokumentationsgebühr, Botendienstzuschlag, Notdienstzuschlag oder Rezepturzuschlag. Den aktuell zahlten die Apotheken in diesen Bereichen drauf, sagte Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA. Gerade beim Botendienst sei eine auskömmliche Vergütung notwendig, auch angesichts der sinkenden Apothekenzahl, ergänzte Hubmann.

Und: Die Skonti-Gewährung gegenüber Apotheken müsse wieder möglich sein. Union und SPD haben eine Reaktion auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Koalitionsvertrag versprochen. Auch dies ließe sich vom Ministerium im Wege der Verordnung schnell lösen, so Hubmann.

Die Formulierung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der ländlichen Apotheken lässt dagegen noch viel Spielraum für eine konkrete Ausgestaltung. Die ABDA gibt zu bedenken, dass die Operationalisierung der Sonderzuschläge für eine definierte Gruppe von Apotheken komplex ist.

Bei der Festlegung der Kriterien zur Förderungswürdigkeit ist von Apothekendichte bis zur Anzahl der Notdienste vieles denkbar. Dabei besteht immer die Gefahr der Unschärfe, sodass eigentliche förderungswürdige Apotheken im städtischen Raum leer ausgehen oder gut funktionierende Landapotheken subventioniert werden. Außerdem erzeugt die fortlaufende Überprüfung zusätzlichen Aufwand. Und die Verhältnisse können sich über das Jahr ändern, wenn Apotheken schließen.

»Zusätzliches Entgelt« nach Rx-Packungsanzahl

Die ABDA schlägt daher ein »zusätzliches Entgelt« nach Rx-Packungsanzahl vor, als Grenze wird über die ersten 20.000 Packungen nachgedacht. Der »Grundkostenzuschlag« könne über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erfolgen. Mittels dieser Umleitung würde vermieden, dass unterschiedliche Abgabepreise entstehen. Denn diese wiederum würden bei den Krankenkassen wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots fast schon einen Zwang zur Patientensteuerung auslösen – kleine Apotheken wären für das GKV-System dann schlicht zu teuer. »Der Vorteil: Die kleinen Apotheken profitieren überproportional«, so Hubmann. Keine Apotheke bekomme weniger, aber es würden die Apotheken relativ stärker profitieren, die es mehr benötigen. Das Gesamtvolumen für diesen Zuschuss bezifferte Hubmann auf ungefähr 350 Millionen Euro.

Ebenfalls in den Bereich »strukturelle Honorarreform« fällt die von der neuen Regierung angestrebte Verhandlungslösung. Als Startpunkt der Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekerschaft müsse das neue Fixum von 9,50 Euro gesetzlich festgelegt werden, fordert die ABDA. Ebenso müssten geeignete Parameter für die Anpassung gefunden werden. Als Referenzpunkte werden etwa das Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Inflation, die Grundlohnsumme oder der Orientierungswert vorgeschlagen. Die Anpassung der Vergütung auf Grundlage der Verhandlungen soll nach Vorstellungen der ABDA im Januar 2027 erfolgen.

Nach einem bis anderthalb Jahren müsse es dann wieder neue und regelmäßige Verhandlungen geben, so Hubmann. Damit das ausgehandelte Honorar auch im Bereich der PKV gelte, müsse der ausgehandelte Wert von der Regierung dann wieder in die Verordnung übertragen werden.

Mehr Geld für Apotheken – dies soll indessen nicht aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) kommen, wie Hubmann auf Nachfrage unterstrich. Denn die pDL-Förderung sei zweckgebunden und für eine Umwidmung braucht es bekanntlich eine Gesetzesänderung. Zudem sei es ein »fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen«, wenn dieser Topf »leergeplündert« würde, so Hubmann – gerade jetzt, wo die Zahl der Apotheken, die pDL anbieten, zu steigen beginne. »Das Geld muss zusätzlich kommen«, so Hubmann mit Blick auf das Finanztableau der AG Gesundheit.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa