Pharmazeutische Zeitung online
Krankenhauszukunftsgesetz

ABDA fordert 5 Euro für Botendienst

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Vergütung für den Botendienst entfristen. In den Formulierungshilfen für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sind dafür derzeit 2,50 Euro geplant. Zu wenig, findet die ABDA und fordert das Doppelte.
Jennifer Evans
17.08.2020  09:58 Uhr

Grundsätzlich begrüßt die ABDA zwar das Vorhaben des Gesetzgebers, die Vergütung des Botendiensts dauerhaft im Fünften Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankern. »Die Regelung ist eine angemessene und notwendige Honorierung der Leistung der Apotheken bei der Versorgung von Patienten in ihrem lokalen Umfeld, die die Apotheke nicht selber aufsuchen können«, heißt es in ihrer Stellungnahme zu einer Formulierungshilfe des KHZG-Entwurfs.

Das zusätzliche Honorar war im Zuge der Coronavirus-Pandemie in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelt worden. Allerdings gab es für die Abgabe von Rx-Medikamenten im Botendienst während der Krise bislang 5 Euro pro Lieferort und Tag für die Apotheken. Diese Regelung ist allerdings befristet bis September 2020. Im Zuge des KHZG, in dem es eigentlich um eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser geht, sind jetzt nur noch 2,50 Euro vorgesehen.

Vergütung für erstattungsfähige OTC

Der gekürzte Zuschlag ist nach Ansicht der ABDA zu knapp bemessen. Das hatte Friedemann Schmidt bereits vergangene Woche hervorgehoben. Von einer »deutlichen Kostenunterdeckung« ist nun in der Stellungnahme die Rede. »Dies gilt schon für den Fall, dass man einen nicht-pharmazeutischen Botendienstes zu den Bedingungen des Mindestlohns unterstellt. Unter Berücksichtigung von Fahrt- und Lohnnebenkosten liegt die Kostendeckung eines durchschnittlichen nicht-pharmazeutischen Botendienstes mit Mindestlohn bei etwa 4 Euro«, heißt es. Für einen pharmazeutischen Botendienst durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) kämen hingegen Kosten von rund 7 Euro zusammen. Im Sinne einer Mischkalkulation fordert die ABDA daher 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Zudem pocht sie darauf, diese Regelung außerdem auf die Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erweitern, sofern diese unter die Ausnahmeregelung gemäß § 34 Absatz 1 Satz 4 SGB V fallen und im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig sind. Außerdem erwartet die Bundesvereinigung eine Klarstellung in puncto Lieferort. Dieser soll nämlich »die individuelle Lieferanschrift im Sinne des § 17 Absatz 2 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung« sein. Einen ergänzenden Halbsatz im KHZG hält die Standesvertretung für unerlässlich. Grundsätzlich muss ein Apothekenleiter sicherstellen, dass der Bote dem Empfänger die Arzneimittel in zuverlässiger Weise liefert. Die Lieferung muss daher mit dessen Name und Anschrift versehen sein.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa