Pharmazeutische Zeitung online
Lieferengpässe

ABDA bezieht Stellung zu Änderungsanträgen

Angesichts der geplanten Regelungen zur Bekämpfung von Lieferengpässen hat sich die ABDA nun zu den Änderungsanträgen positioniert. Sie begrüßt das gesetzgeberische Bemühen, das Problem besser in den Griff zu bekommen. Einige Regelungen sieht sie jedoch derzeit als kontraproduktiv an.
Ev Tebroke
13.12.2019  14:36 Uhr
ABDA bezieht Stellung zu Änderungsanträgen

Das Thema Lieferengpässe soll per Änderungsanträge über das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) geregelt werden, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hatte. Vorab der Anhörung im Gesundheitsausschuss, zu der am 18. Dezember die Verbände geladen sind, hat die ABDA nun ihre Stellungnahme abgegeben. Sie begrüßt darin ausdrücklich die Initiative des Gesetzgebers, das sich zuletzt drastisch verschärfende Problem von Liefer- und Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln endlich anzugehen, regt jedoch einige weiterführende Maßnahmen an.

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dem Apotheker bei der Arzneimittelabgabe im Fall von Lieferengpässen mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Bislang ist dies jedoch nur für Rabattarzneimittel vorgesehen. Ist ein solches auch 24 Stunden nach Rezeptvorlage nicht lieferbar, soll der Apotheker auch ein anderes Präparat abgeben dürfen. Dieses darf allerdings nicht teurer sein, als das ursprünglich verordnete Präparat. Die ABDA möchte die Regelung auch auf nicht rabattierte Arzneimittel ausgedehnt wissen. »Wir regen an, hier klarzustellen, dass die Rahmenvertragspartner auch über die Abgabe und Abrechnung von rabattierten Arzneimitteln hinaus Gestaltungsspielraum haben sollen«, heißt es in der Stellungnahme.

Regelung unterläuft Rahmenvertrag

Außerdem weist die Bundesvereinigung darauf hin, dass die vorgesehene Regelung nicht wie vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt mehr Gestaltungsspielraum bringt, sondern weniger als derzeit schon per Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apotheken möglich. Die Formulierung verschlechtere die Versorgungsmöglichkeiten eher als sie zu verbessern, so die ABDA. Wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar sei, muss es auch vor Ablauf von 24 Stunden durch eine anderes, gegebenenfalls auch ein nicht rabattiertes Arzneimittel, ersetzt werden dürfen, wie es der bestehende Rahmenvertrag bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. In der Gesetzesbegründung werde zwar auf die Möglichkeit weitergehender vertraglicher Regelungen hingewiesen, »aber dies sollte auch im Gesetz selbst klargestellt werden«.

Dies gelte entsprechend auch für die Einschränkung auf Präparate, die nicht teurer sind als das verordnete Arzneimittel. Auch diese Einschränkung lehnt die ABDA ab. Im Interesse des Patienten müsse es auch erlaubt sein, ein teureres Präparat abzugeben, wenn kein Präparat zum Preis des verordneten Arzneimittels oder zu einem Preis darunter lieferbar ist. Die ABDA schlägt deshalb vor, diesen Passus zu streichen. Stattdessen sollten per Gesetz die Vertragspartner Regelungen vereinbaren müssen, die im Fall der Nichtverfügbarkeit eines rabattierten Arzneimittels die Abgabe eines anderen, auch teureren, Arzneimittels erlauben.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa