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Apotheken-Stärkungsgesetz

ABDA bezieht Stellung

Die deutsche Apothekerschaft hat sich zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz positioniert. In einem einstimmigen Beschluss begrüßen die ABDA-Mitglieder den Gesetz­entwurf zwar, sehen aber gravierenden Nachbesserungs­bedarf. Kernpunkt der ABDA-Stellungnahme ist der Erhalt der Rx-Preisbindung für alle Marktteilnehmer.
Ev Tebroke
08.05.2019  09:52 Uhr

Auf einer außerordentlichen Sitzung hatten die Mitgliedsorganisationen der ABDA vergangenen Donnerstag in Berlin ihre Positionen zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz beraten und ihre Stellungnahme abgestimmt. Nun hat die ABDA ihre Position an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschickt. Grundsätzlich begrüßen die Apotheker demnach das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem geplanten Gesetz die Apotheke vor Ort zu stärken. Ihrer Ansicht nach wird der Entwurf in seiner derzeitigen Fassung diesem Ziel aber in wesentlichen Punkten nicht gerecht. Im Gegenteil: Er verschlechtere die Situation der Vor-Ort-Apotheken, weil er entgegen seiner Intention dauerhaft Versender aus dem Ausland von der Preisbindung freistelle und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwäche, heißt es im Vorwort der Stellungnahme.

Deshalb betont die ABDA gleich zu Beginn: »Wir fordern daher, auf die Streichung des § 78 Satz 1 Absatz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) zu verzichten, weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist.«

Zentrale Prämisse der Apotheker: Das Rx-Preisrecht muss für alle Marktteilnehmer bindend sein – und zwar nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern auch für Privatversicherte und Selbstzahler. Dies soll das neue Gesetz gewährleisten, so die Forderung. In der Stellungnah­me heißt es, die Notwendigkeit für die Geltung einheitlicher Vergütungsvorgaben für Apotheken bei der Versorgung von Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der GKV bestehe unabhängig davon, auf welcher sozialrechtlichen Grundlage Versicherte durch Apotheken versorgt werden.

Aktuell sieht der Entwurf vor, mit § 78 Satz 1 Absatz 4 AMG den Passus zu streichen, der auch ausländische Versender zur Einhaltung der hierzulande geltenden einheitlichen Rx-Preise verpflichtet. Mit diesem Schritt kommt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Forderung der EU-Kommission nach, die in der Preisbindung für EU-Versender einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit sieht. Deshalb hatte sie 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und unlängst den Druck auf die Regierung erhöht, endlich tätig zu werden. In einer Mitteilung hat die Regierung vergangene Woche nun die EU über die beabsichtigte Streichung der strittigen Regelung im AMG informiert.

Als Kompensation für die Streichung besagter AMG-Passage beabsichtigt Spahn, einheitliche Abgabepreise für Medikamente, die von der GKV erstattet werden, künftig über das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu regeln. Das Problem dabei: EU-Versender könnten privat Versicherten und Selbstzahlern weiterhin Rabatte auf den Rx-Preis gewähren. Auch läge eine sogenannte Inländerdiskrimierung vor, da für deutsche Apotheken die Preisbindung nach wie vor verbindlich wäre.

Das möchten die Apotheker auf keinen Fall hinnehmen. Sollte der Gesetzgeber ihrer Forderung nach Erhalt des besagten AMG-Passus nicht nachkommen, so wollen sie, dass die entsprechende Preisbindungsvorgabe im SGB V auch explizit für ausländische Versandapotheken gelten muss. Dazu sollen die Vorgaben des § 78 AMG und der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) für ausländische Versender im entsprechenden Gesetzeswortlaut des § 129 Absatz 1 Satz 1 unter der neuen Nummer 5 aufgenommen werden. Zusätzlich soll ein Bonusverbot in der GKV festgelegt werden.

Derzeit regelt der Entwurf in besagtem Absatz des § 129 die Verpflichtung der Apotheken, die Preise und Preispannen einzuhalten, die in der AmPreisV festgesetzt sind. Apotheken, die sich nicht an die Vorgaben halten, sollen Vertragsstrafen in Höhe von 50.000 Euro drohen oder bis zu zwei Jahre von der Lieferung ausgeschlossen werden. Hier wollen die Apotheker klarstellen, dass die Strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig wird und dass die Verhängung der Strafe bei einem Verstoß zwingend ist. Damit wollen sie garantieren, dass die Sanktionen auch tatsächlich erfolgen.

Abgesehen von der Forderung nach Erhalt der Gleichpreisigkeit sieht die Stellungnahme noch zahlreiche weitere Änderungen und Nachbesserungen vor. Was die geplante Honorierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen betrifft, so erachten die Apotheker ein Vergütungsvolumen von 320 Millionen Euro für notwendig, um diese Leistungen flächendeckend anbieten zu können.  Das entspricht einem Rx-Packungszuschlag von 43 Cent. Im Entwurf sind derzeit hierfür 150 Millionen Euro veranschlagt und ein Festzuschlag von 20 Cent. Zudem fordert die Apotheker, dass pharmazeutischen Dienstleistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Neben einem höheren Vergütungsvolumen fordern sie eine generelle Präzisierung im Gesetz, was genau als pharmazeutische Dienstleistung zu verstehen ist. Hier soll der Gesetzgeber klar definieren, bestenfalls mit einem Beispielkatalog.

Beim Thema Impfen zeigen sich die Apotheker offen. Laut Gesetzentwurf sollen sie künftig im Rahmen von Modellprojekten auch Grippeimpfungen durchführen können. Dem stimmen sie grundsätzlich zu, wollen aber sicherstellen, dass alle Apotheken Zugang zu den Projekten haben und nicht nur ausgewählte Offizinen oder Apothekengruppen.

Um die im Gesetzentwurf zugesicherte freie Apothekenwahl beim Einsatz des E-Rezepts zu garantieren, wollen die Apotheker das Apothekengesetz (ApoG) dahingehend ergänzen, dass das Zuweisungs- und Beeinflussungsverbot für Kassen und Vertragsärzte auch für Dritte gilt. Was die von Spahn geplante Einführung von Wiederholungsrezepten betrifft, so wollen die Apotheker diese nicht nur auf schwerwiegende Erkrankungen beschränkt wissen. Bislang sieht der Entwurf vor, dass Vertragsärzte nur für Chroniker solche Verordnungen ausstellen dürfen, auf deren Basis sie bis zu dreimal das verordnete Medikament in der Apotheke erhalten.

Ein wichtiges Thema ist für die Apotheker auch die Regelung des Botendiensts. Das geplante Gesetz will in diesem Punkt ihre Position gegenüber dem Versandhandel stärken. Anders als im Entwurf vorgesehen, soll der Botendienst aber nicht dem Versandhandel als Versorgungsform gleichgestellt werden, so die Forderung. Laut Stellungnahme soll der Botendienst Teil der Apotheken-Versorgung bleiben und nicht eigenständiger Regelungsgegenstand der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Auch hier sollte sichergestellt sein, dass die Arzneimittel nicht im Auftrag Dritter abgegeben werden dürfen, so die Forderung. Zudem wollen die Apotheker im Gesetz ergänzen, dass der Bote immer zum Personal der Apotheke gehören und der Weisung des Apothekenleiters unterstehen muss. Und auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten soll eine Auslieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen müssen, wenn zuvor keine Beratung stattgefunden hat.

Was die automatisierte Medikamenten-Abgabe betrifft, so plant Spahn mit dem Gesetz, Abgabe-Konstrukte wie den Doc-Morris-Automaten in Hüffenhardt zu verbieten. Die Apotheker wollen darüber hinaus auch generell die Abgabe über Abholfächer verboten wissen. Ihrer Ansicht nach tragen solche Einrichtungen grundsätzlich zur Trivialisierung des Arzneimittels bei.

Hinsichtlich der Anforderungen an Verpackung, Transport und Auslieferung regelt der Gesetzentwurf, dass auch Versender die Temperaturanforderungen einhalten müssen. Die Apotheker wollen dies ergänzen und weitere Anforderungen an den Versand benennen. Zudem sollen bestimmte Arzneimittel per Gesetz vom Versand ausgeschlossen sein.

Laut Bundesregierung soll der Kabinettsentwurf im Juni vorliegen. Bis Januar 2020 soll das Gesetz stehen.

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