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Haushalt 2024

ABDA-Beiträge steigen um 18 Prozent

Die Mitgliederversammlung (MV) der ABDA hat heute in Berlin den Haushalt ihrer Standesvertretung für 2024 beschlossen. Damit geht eine Budget-Erhöhung um 3,7 Millionen Euro einher. Die Mitgliedsbeiträge steigen um knapp 18 Prozent.
AutorEv Tebroke
Datum 28.06.2023  17:30 Uhr

Ein wichtiger Programmpunkt der heutigen Mitgliederversammlung (MV) der ABDA im Apothekerhaus in Berlin war die Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2024. Die 34 Kammern und Verbände einigten sich heute mit großer Mehrheit auf den vom Geschäftsführenden Vorstand zuvor abgesegneten Haushaltsplan für das kommende Jahr. Trotz des deutlichen Kostenanstiegs, der auf die Verbände und Kammern damit zukommt. Der Haushaltsplan 2024 sieht eine Erhöhung des Budgets von derzeit 23,5 Millionen Euro auf dann 27,2 Millionen Euro vor. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, und zwar um knapp 18 Prozent. 

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich zufrieden: »Ich freue mich über die große Zustimmung. Das ist ein starkes und gutes Zeichen.« Gleichzeitig sicherte sie den Mitgliedern Unterstützung zu, falls sie die Beitragserhöhungen in den Organisationen verteidigen müssen. »Kommen Sie auf uns zu. Sie bekommen jede Unterstützung, die Sie brauchen, um diese Erhöhungen in den Kammern und Verbänden zu vertreten.«

Die Erträge der Bundesvereinigung speisen sich im Wesentlichen von den Mitgliedsbeiträgen. Bereits 2023 waren die Beiträge deutlich um 8,7 Prozent gestiegen – gegenüber moderaten Erhöhungen in den Jahren davor. Doch die Einnahmen sind offensichtlich nach wie vor nicht ausreichend, um eine weitere Entnahme aus der Vermögensverwaltung zu verhindern. 2022 stand ein Minus von rund 1 Million Euro unter dem Strich. Bislang wurde das Minus überwiegend durch Zuflüsse aus der Avoxa kompensiert. Während der Pandemie hatte die ABDA-MV bewusst entschieden, den Anstieg der Mitgliedsbeiträge durch Entnahmen aus der Vermögensverwaltung zu dämpfen. Dies soll künftig anders werden. Bereits 2023 wird demnach erstmals durch Entnahmen aus den Betriebsmittelrücklagen gegengesteuert. Die Zuflüsse aus der Avoxa sollen mittelfristig bis 2029 überwiegend nur noch zur Vorsorge von Instandhaltungsmaßnahmen für ABDA-Immobilien genutzt werden.

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