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Stellungnahme zu Änderungsanträgen
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ABDA: Ausschreibungen sind schon einmal gescheitert

Die ABDA ist gegen exklusive Zyto-Verträge und Ausschreibungen im Hilfsmittelmarkt. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert die Standesvertretung außerdem eine Befristung des höheren Abschlags.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 06.10.2026  10:19 Uhr

Mit der Notfallreform wollen die Fraktionen von Union und SPD auch das GKV-Spargesetz nachbessern. Einige Änderungsanträge der Regierungsfraktionen betreffen auch die Apotheken. Die ABDA lehnt in ihrer Stellungnahme die vorgesehenen »zusätzlichen Belastungen und strukturellen Eingriffe in die Hilfsmittel- und Arzneimittelversorgung« ab, soweit diese die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Apotheken, die Patientensicherheit oder die flächendeckende Versorgung gefährden.

Das betrifft zum einen apothekenexklusive Verträge in der Zytostatika-Versorgung, die nun auf Landesebene wieder eingeführt werden sollen. Krebsinfusionen werden unter Reinraumbedingungen patientenindividuell hergestellt. Die ABDA betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen onkologischer Praxis und herstellender Apotheke. Denn häufig stehe die Dosierung erst am Behandlungstag fest, wenn aktuelle Blutwerte vorliegen.

Kritik an Zyto-Ausschreibungen

Exklusive Verträge gab es schon einmal, sie haben sich aber in der Praxis nicht bewährt. Die ABDA berichtet von ausgefallenen oder verspäteten Therapien, langen Wartezeiten für die Patienten und medizinischen Zwischenfällen. Der Gesetzgeber habe das Sparinstrument daher 2017 bewusst wieder abgeschafft. Auch Hämatologen, Onkologen und onkologische Fachgesellschaften seien gegen dieses Versorgungsmodell.

Die Hilfstaxe sei heute das zentrale Instrument für Einsparungen, damit Rabatte, die Hersteller den Apotheken gewähren, an die Krankenkassen weitergegeben werden, erinnert die ABDA. Der jüngste Schiedsspruch vom 9. September 2026 beweise, wie gut dieses Instrument funktioniere. Die erhöhten Rabatte auf die gelisteten Arzneimittelpreise würden Einsparungen in Höhe von mehr als 160 Millionen Euro erzielen. Die bereits bestehenden Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern nach § 130a Absatz 8c SGB V brächten weitere rund 36 Millionen Euro.

Eine Wiedereinführung der Ausschreibungen auf Apothekenebene würde aus Sicht der ABDA die Versorgungslandschaft zerstören. Denn ein Reinraumlabor und das dafür notwendige Fachpersonal könne ein Apotheker nicht für zwei oder vier Jahre stilllegen und später reaktivieren.

Laut ABDA versorgen bundesweit ohnehin nur noch rund 250 spezialisierte Apotheken einen erheblichen Teil der Krebspatientinnen und Krebspatienten. »Eine weitere Konzentration auf wenige Herstellbetriebe würde diese Versorgung erheblich gefährden«, heißt es in der Stellungnahme. Dies betreffe auch parenterale Schmerzlösungen, Ernährungslösungen sowie Antibiotika- und Virostatika-Infusionen.

Hilfsmittelverträge zu Recht abgeschafft

Auch in der Hilfsmittelversorgung will die Regierung wieder auf Ausschreibungen setzen – auch wenn sie sich in der Vergangenheit ebenfalls nicht bewährt haben. 2019 hat der Gesetzgeber das Mittel wieder abgeschafft – um Qualitätsabstriche in der Hilfsmittelversorgung zu vermeiden.

Besonders kritisch sieht die ABDA, dass die Hilfsmittelversorgung bereits durch den für 2027 und 2028 vorgesehenen pauschalen dreiprozentigen Abschlag zusätzlich wirtschaftlich belastet wird. Auf diese Belastung zusätzlich einen Ausschreibungswettbewerb aufzusetzen würde den wirtschaftlichen Druck auf dieselben Versorgungsstrukturen nochmals erheblich verschärfen, warnt die Standesorganisation.

Die von der Koalition geplante Umsetzung des Abschlags löst aus Sicht der ABDA auch einen enormen Prüfaufwand sowie Retaxationsrisiken aus. Hinzu komme die Gefahr einer Marktkonzentration. »Für Apotheken kann dies bedeuten, dass sich die Vorhaltung von Fachwissen, Personal, Lagerbeständen und eingespielten Versorgungsprozessen wirtschaftlich nicht mehr trägt. Ein solcher Rückzug ist nicht beliebig reversibel.« Das schwäche die wohnortnahe Versorgung sowie die Widerstandsfähigkeit des Versorgungssystems.

Befristung für höheren Abschlag

Einen eigenen Änderungswunsch am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt die ABDA mit ihrer Stellungnahme ein. Die mit dem Gesetz beschlossene Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro zum Jahreswechsel müsse auf ein Jahr begrenzt werden, so die Forderung. Die erhebliche zusätzliche Belastung der Apotheken dürfe nicht dauerhaft fortgeschrieben werden, zumal sie die – ohnehin unzureichende – Erhöhung des Fixums zum Jahreswechsel konterkariere.

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