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Abtreibungsverbot
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»Abbruch ist Frauenrecht«

Ein Klinik-Chefarzt klagt gegen seinen katholischen Arbeitgeber – und macht mobil. Kurz bevor eine Berufungsverhandlung beginnt, wird in Hamm lautstark demonstriert.
AutorKontaktdpa
Datum 05.02.2026  12:50 Uhr

In der Stadt Hamm in Westfalen haben mehrere hundert Menschen »gegen das katholische Abtreibungsverbot« am Klinikum Lippstadt protestiert. Hintergrund ist ein juristischer Streit zwischen dem dort beschäftigten Chefarzt Joachim Volz und dem katholischen Träger des fusionierten Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus.

Im juristischen Streit zeigte sich der Mediziner vor der Berufungsverhandlung optimistisch. Diesmal werde man gegen das »katholische Abtreibungsverbot« gewinnen, sagte der Gynäkologe auf Instagram. Dort rief er zur Teilnahme an einer Demo kurz vor der mündlichen Verhandlung am Donnerstagmittag (12.15 Uhr) am Landesarbeitsgericht Hamm auf.

Volz sagt der Deutschen Presseagentur (dpa) kurz vor Demobeginn, das erstinstanzliche Urteil halte er für fehlerhaft. »Ich hoffe, dass wir heute die richtige Entscheidung bekommen, denn es geht um ein sehr grundlegendes Problem.« Schwangere müssten Entscheidungsfreiheit haben. »Es geht um die Freiheit der Medizin und die Rechte der Frauen.« Der Chefarzt sieht das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet.

Arbeitsgericht hatte Chefarzt-Klage im Sommer abgewiesen

Volz war in erster Instanz vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht hatte seine Klage gegen Dienstanweisungen des katholischen Klinikträgers im August abgewiesen. Es sei rechtmäßig, dass der Arbeitgeber dem Mediziner Abtreibungen – bis auf enge Ausnahmefälle – verbiete. Danach ist es dem Gynäkologen – abgesehen von engen Ausnahmefällen – untersagt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder Privatpraxis durchzuführen. Der Chefarzt hatte dagegen Berufung eingelegt. Darüber verhandelt das Landesarbeitsgericht. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

In seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt hatte Volz mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Nach einer Klinikfusion war ihm das vom katholischen Träger im Februar 2025 untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn »Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind«.

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