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Abtreibungsverbot
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»Abbruch ist Frauenrecht«

Ein Klinik-Chefarzt klagt gegen seinen katholischen Arbeitgeber – und macht mobil. Kurz bevor eine Berufungsverhandlung beginnt, wird in Hamm lautstark demonstriert.
AutorKontaktdpa
Datum 05.02.2026  12:50 Uhr

In der Stadt Hamm in Westfalen haben mehrere hundert Menschen »gegen das katholische Abtreibungsverbot« am Klinikum Lippstadt protestiert. Hintergrund ist ein juristischer Streit zwischen dem dort beschäftigten Chefarzt Joachim Volz und dem katholischen Träger des fusionierten Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus.

Im juristischen Streit zeigte sich der Mediziner vor der Berufungsverhandlung optimistisch. Diesmal werde man gegen das »katholische Abtreibungsverbot« gewinnen, sagte der Gynäkologe auf Instagram. Dort rief er zur Teilnahme an einer Demo kurz vor der mündlichen Verhandlung am Donnerstagmittag (12.15 Uhr) am Landesarbeitsgericht Hamm auf.

Volz sagt der Deutschen Presseagentur (dpa) kurz vor Demobeginn, das erstinstanzliche Urteil halte er für fehlerhaft. »Ich hoffe, dass wir heute die richtige Entscheidung bekommen, denn es geht um ein sehr grundlegendes Problem.« Schwangere müssten Entscheidungsfreiheit haben. »Es geht um die Freiheit der Medizin und die Rechte der Frauen.« Der Chefarzt sieht das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet.

Arbeitsgericht hatte Chefarzt-Klage im Sommer abgewiesen

Volz war in erster Instanz vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht hatte seine Klage gegen Dienstanweisungen des katholischen Klinikträgers im August abgewiesen. Es sei rechtmäßig, dass der Arbeitgeber dem Mediziner Abtreibungen – bis auf enge Ausnahmefälle – verbiete. Danach ist es dem Gynäkologen – abgesehen von engen Ausnahmefällen – untersagt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder Privatpraxis durchzuführen. Der Chefarzt hatte dagegen Berufung eingelegt. Darüber verhandelt das Landesarbeitsgericht. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

In seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt hatte Volz mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Nach einer Klinikfusion war ihm das vom katholischen Träger im Februar 2025 untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn »Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind«.

Haßelmann: Versorgungslage für Frauen immer schwieriger

Auf Transparenten war »Mein Körper ist kein Kirchengut!« und »Abbruch ist Frauenrecht« zu lesen. Fraktionschefin Britta Haßelmann und Ricarda Lang (beide Bündnis 90/ Die Grünen) sowie weitere Politikerinnen und Politiker aus Bund und Land Nordrhein-Westfalen waren vor Ort. »Wir sehen, dass die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten, immer schwieriger wird«, sagte Haßelmann.

Da der ökonomische Druck zu weiteren Klinikfusionen führen werde, sei zu befürchten, dass die Versorgungslage sich weiter verschärfen werde. Bund und Länder seien hier gemeinsam in Verantwortung. Fälle wie Lippstadt zeigten, »dass Versorgungsangebote entfallen, wenn katholische Krankenhäuser ihren Beschäftigten nach Übernahme einer Klinik die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen untersagen«, heißt es in einem Antrag, den die Fraktion demnächst ins Parlament einbringen will.

Zu der Demonstration hatte der Gynäkologe Volz mit seiner Unterstützerin Sarah Gonschorek (Bündnis 90/ Die Grünen) aufgerufen. »Die Frage, die heute gestellt wird, lautet: Ist es legitim, dass das Selbstordnungs- und Verwaltungsrecht der Kirche über den Grundrechten der Frauen steht?«, sagte Gonschorek. Die Kundgebung mit laut Polizei rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlief friedlich.

Die zweite Instanz und der mögliche weitere Rechtsweg

Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts (LAG) sagte, es sei schon am ersten Verhandlungstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Diese beziehe sich ausschließlich auf den konkreten Einzelfall und die beiden beteiligten Streitparteien. Die Kammer werde in ihrem Urteil auch mitteilen, ob sie eine Revision zum Bundesarbeitsgericht (Erfurt) zulasse, erläuterte die LAG-Sprecherin. Möglich sei nach dem LAG-Urteil zudem der Gang nach Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde.

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