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Abtreibungsverbot
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»Abbruch ist Frauenrecht«

Ein Klinik-Chefarzt klagt gegen seinen katholischen Arbeitgeber – und macht mobil. Kurz bevor eine Berufungsverhandlung beginnt, wird in Hamm lautstark demonstriert.
AutorKontaktdpa
Datum 05.02.2026  12:50 Uhr
Haßelmann: Versorgungslage für Frauen immer schwieriger

Haßelmann: Versorgungslage für Frauen immer schwieriger

Auf Transparenten war »Mein Körper ist kein Kirchengut!« und »Abbruch ist Frauenrecht« zu lesen. Fraktionschefin Britta Haßelmann und Ricarda Lang (beide Bündnis 90/ Die Grünen) sowie weitere Politikerinnen und Politiker aus Bund und Land Nordrhein-Westfalen waren vor Ort. »Wir sehen, dass die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten, immer schwieriger wird«, sagte Haßelmann.

Da der ökonomische Druck zu weiteren Klinikfusionen führen werde, sei zu befürchten, dass die Versorgungslage sich weiter verschärfen werde. Bund und Länder seien hier gemeinsam in Verantwortung. Fälle wie Lippstadt zeigten, »dass Versorgungsangebote entfallen, wenn katholische Krankenhäuser ihren Beschäftigten nach Übernahme einer Klinik die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen untersagen«, heißt es in einem Antrag, den die Fraktion demnächst ins Parlament einbringen will.

Zu der Demonstration hatte der Gynäkologe Volz mit seiner Unterstützerin Sarah Gonschorek (Bündnis 90/ Die Grünen) aufgerufen. »Die Frage, die heute gestellt wird, lautet: Ist es legitim, dass das Selbstordnungs- und Verwaltungsrecht der Kirche über den Grundrechten der Frauen steht?«, sagte Gonschorek. Die Kundgebung mit laut Polizei rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlief friedlich.

Die zweite Instanz und der mögliche weitere Rechtsweg

Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts (LAG) sagte, es sei schon am ersten Verhandlungstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Diese beziehe sich ausschließlich auf den konkreten Einzelfall und die beiden beteiligten Streitparteien. Die Kammer werde in ihrem Urteil auch mitteilen, ob sie eine Revision zum Bundesarbeitsgericht (Erfurt) zulasse, erläuterte die LAG-Sprecherin. Möglich sei nach dem LAG-Urteil zudem der Gang nach Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde.

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