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Genesene mit Booster

Ab heute können Apotheken neue Impfzertifikate ausstellen

Ab dem heutigen 1. Februar greifen in Deutschland neue Vorgaben zur Codierung von Covid-19-Impfungen in digitalen Impfzertifikaten. Genesene mit Auffrischimpfung können sich damit einen neuen Nachweis in der Apotheke holen, der ihren Booster eindeutig belegt. Auch für Johnson-Geimpfte gelten neue Regeln.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 01.02.2022  10:48 Uhr

Gleiche Regeln für alle

Auf die Ausstellung der Zertifikate hat das allerdings keine Auswirkungen. Denn: EU-weit müssen die Zertifikate den gleichen Regeln folgen, damit etwa bei Reisen keine Probleme entstehen. In Deutschland kommt die abweichende Einschätzung zu Vaccine Janssen® stattdessen über die CovPass-CheckApp zum Tragen. So sollen Johnson-Zertifikate über Impfung »2/1« bei Kontrollen eben nicht als Booster , sondern lediglich als Grundimmunisierung ausgespielt werden.  Nach der dritten Impfung bekommen Betroffene in der Apotheke dann schließlich ein Booster-Zertifikat über Impfung »3/1« ausgestellt. 

Darüber hinaus sind Impfzertifikate über die einfache Grundimmunisierung ab heute offiziell mit einem Ablaufdatum versehen. Auch das geht zurück auf eine EU-Vorgabe, die heute in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Nach 270 Tagen werden Zertifikate ohne Booster damit ungültig. Auf den Nachweisen selbst ist allerdings kein Datum vermerkt, die Laufzeit wird lediglich bei der Kontrolle im System überprüft.

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