80 saarländische Apotheken testen Schüler |
Jennifer Evans |
04.03.2021 11:30 Uhr |
Zwei Mal in der Woche sollen Apotheker Schulkinder und Lehrkräfte im Saarland auf das Virus SARS-CoV-2 testen. / Foto: Adobe Stock/Oksana Kuzmina
Knapp 80 saarländische Apotheken haben sich dazu entschieden, die Teststrategie des Landes zu unterstützen und in Schulen Antigen-Schnelltests durchzuführen, um zu einem sichereren Schul- und Kita-Betrieb während der Coronavirus-Pandemie beizutragen.
Nach Angaben der Apothekerkammer des Saarlands (AKdS) wird das Test-Angebot, das auf eine kurzfristige Vereinbarung mit dem Ministerium für Bildung und Kultur zurückgeht, gut angenommen. Hauptsächlich testen die Apotheker Schüler und Lehrkräfte in Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, im Sekundarbereich der Förderschulen sowie in berufliche Schulen. Die Vergütung liegt bei 15 Euro netto pro Test. Die Testmaterialien stellt das Ministerium, organisiert die Dokumentation und finanziert gemäß Vertrag insgesamt 130.000 Testungen. Die Abrechnung erfolgt dann anhand eines Formulars samt Unterschrift der Schulleitung.
AKdS-Präsident Manfred Saar lobt die »gesamtgesellschaftliche Verantwortung« seines Berufsstands. »Trotz erheblichen pandemie-bedingten Mehrbelastungen werden in saarländischen Apotheken alle personellen Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen sicheren Schul- und Kindertageseinrichtungenbetrieb zu gewährleisten«, betonte er. Gerade in der Krise zeige sich, wie wichtig eine funktionierende Vor-Ort-Versorgung auf allen Ebenen sei. Auch hebt er die enge »kollegiale und kooperative« Zusammenarbeit mit Ärzten, Verwaltung und anderen beteiligten Institutionen hervor.
Die teilnehmenden Apotheken müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Personal für die Durchführung der PoC-Antigentests entsprechend geschult und eingewiesen ist. Erforderlich sei eine kurze praktische Übung der korrekten Abstrichnahme unter fachkundiger Anleitung, informiert die Kammer. Trotz allem muss bei den Testungen auch immer ein Apotheker anwesend sein.
Idealerweise sollten die Termine für die Antigentests zweimal wöchentlich in den Schulen stattfinden, darauf verweist die Kammer. Minderjährige Schüler müssen vorab der Schule schriftlich eine Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Wird ein Schüler positiv auf das Virus getestet, liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Schulleitung, die Eltern sowie das Gesundheitsamt zu informieren.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.