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Covid-19-Impfstoffe

3,4 Millionen Impfstoffdosen für KW 28

Die Lage bei der Verfügbarkeit der Covid-19-Impfstoffe scheint sich zu entspannen. Vertragsärzte dürften in der kommenden Woche erstmals ausreichend Dosen erhalten. Für die Kalenderwoche 28 sollen insgesamt 3,4 Millionen Dosen bereitstehen. Privatärzte dürfen dann erstmals auch für Zweitimpfungen ordern. 
Ev Tebroke
02.07.2021  14:30 Uhr

In der kommenden Woche dürften die Arztpraxen hierzulande erstmals die Menge an Corona-Impfstoff erhalten, die sie auch bestellt haben. Denn die Praxen haben mit 2,3 Millionen Dosen weniger Impfstoff geordert, als bereitstand. Das berichtete Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gegenüber der deutschen Presse-Agentur dpa. Demnach haben die Vertragsärzte rund zwei Millionen Impfdosen Comirnaty® von Biontech/Pfizer geordert - obwohl 2,2 Millionen zur Verfügung standen. Bei Astra-Zeneca wurden von 1,1 Millionen bereitstehenden Dosen Vaxzevria® lediglich 325.000 Dosen abgerufen. Grund sind laut Gassen die in immer mehr Bundesländern gestarteten Sommerferien. Viele Ärzte und Patienten seien im Urlaub. Zudem seien immer mehr Menschen geimpft. »Dennoch ist der Andrang in den meisten Arztpraxen ungebrochen groß«, betonte er. Viele Praxen seien noch dabei, die langen Wartelisten abzuarbeiten.

Ob auch für die Woche vom 12. bis 18. Juli ausreichend Impfstoffdosen von allen Herstellern für die Praxen zur Verfügung stehen werden, bleibt nun abzuwarten. Die Bestellungen der Betriebsärzte, die in KW 28 ausschließlich Comirnaty erhalten, werden zumindest bereits komplett erfüllt werden können. Darüber informierte heute der Deutsche Apothekerverband (DAV). Demnach hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitgeteilt, dass für besagte Woche »ausreichend Dosen zur Verfügung gestellt werden, sodass alle Bestellungen sowohl für Erst- als auch für Zweitimpfungen vollumfänglich beliefert werden können«.  Für KW 29 (19. bis 23. Juli 2021) können die Betriebsärzte ebenfalls ausschließlich den Biontech/Pfizer-Impfstoff ordern – erstmals dann ohne Bestellobergrenze. Die Bestellungen müssen bis Mittwoch, 7. Juli, um 12 Uhr in den Apotheken vorliegen.

Alle drei Impfstoffe verfügbar

Auch den Vertrags- und Privatärzten werden für Comirnaty und Vaxzevria in KW 28 keine Höchstbestellmengen für Erst- und Zweitimpfungen empfohlen. Und die Privatärzte können nun erstmals  für die Zweitimpfungen bestellen. Dies wird nach Angaben des DAV aufgrund der einzuhaltenden Impfabstände zunächst ausschließlich Comirnaty sein. Grundsätzlich stehen aber nun wieder alle drei Impfstoffe zur Verfügung.

Für die Woche vom 12. bis 18. Juli hat das BMG demnach insgesamt rund 3,4 Millionen Impfstoffdosen angekündigt. Den Großteil mit 2,5 Millionen Dosen wird erneut der Impfstoff Comirnaty stellen. Zudem sollen die Arztpraxen rund 800.000 Dosen Vaxzevria sowie etwa 180.000 Dosen der Janssen®-Vakzine von Johnson & Johnson bekommen. So wie es derzeit aussieht, könnte laut KBV ab August erstmals auch der mRNA-Impfstoff des US-Herstellers Moderna in die Praxen kommen.

Die Impfstoff-Bestellung der Ärzte für KW 28 muss bis spätestens Dienstag, den 6. Juli um 12 Uhr bei den Apotheken eingegangen sein. Diese wiederum melden den Bestellumfang dann bis 15 Uhr an den Großhandel. Die Ärzte geben dabei auf einem Rezept die Zahl der Impfdosen an, die sie für die Erstimpfungen benötigen. Die Bestellung der Impfdosen für die Zweitimpfung erfolgt wie bislang auf einem weiteren Rezept. Die Privatärzte nutzen dabei dieselbe PZN wie die Vertragsärzte.

Aufgrund begrenzter Impfstoffkontingente und anstehender Zweitimpfungen insbesondere mit Comirnaty, die priorisiert behandelt werden, ist es nach wie vor möglich, dass Ärzte für die Erstimpfungen weniger Dosen erhalten, als sie bestellt haben. Beim Covid-19-Impfstoff Janssen könne es wegen der sehr geringen Anzahl an Dosen sein, dass die Liefermenge je Arzt nur 1 bis 2 Vials beträgt, heißt es.

Was die Impfstoff-Belieferung der Privatärzte betrifft, so weist der DAV aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Apotheken diesen die ausgelieferten Impfstoffe nicht in Rechnung stellen dürfen. Sie würden ebenso wie die an Vertragsärzte gelieferten Covid-19-Impfstoffe über die Apothekenrechenzentren mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Dazu werde das blaue Rezept verwendet, mit dem Privatärzte die Impfstoffe bei der Apotheke bestellen, so der DAV.

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