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Digitale Gesundheitsanwendungen

31 DiGA für 33 Millionen potenzielle Anwender

Derzeit sind 31 geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen gelistet. Legt man die Indikationen zugrunde, kommen potenziell 33,66 Millionen Menschen für die Nutzung infrage. Die Genehmigung der Apps sollte aber nicht bloß nach Aktenlage und ohne Diagnostik erfolgen, warnt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 03.06.2022  15:30 Uhr

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Patienten mit entsprechender Indikation eine passende digitale Gesundheitsanwendung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen – oder der Patient beantragt selbst einen Zugangscode bei seiner Krankenkasse, wenn er einen Nachweis über seine Diagnose hat.

Das geht den Kassenärzten zu weit. »Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist«, betont Dr. Dominik von Stillfried, Vorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), in einer Pressemitteilung seines Instituts. »Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis.«

Laut Zi, das neuerdings auch das Online-Tool www.kvappradar.de betreibt, sind derzeit 31 DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Diese Anwendungen hat das BfArM anhand der Datenlage inklusive Studien zur Wirksamkeit geprüft und durch Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis quasi zugelassen. Was im DiGA-Verzeichnis gelistet ist, muss von den Krankenkassen bezahlt werden.

Die ersten 20 gelisteten DiGA sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes nur etwa 50.000-mal verordnet beziehungsweise genehmigt worden, vor allem in psychiatrischen Indikationen – das entspricht laut Zi gerade einmal 0,15 Prozent der betroffenen Patienten, die für eine Anwendung infrage kommen. Aktuell sind 31 DiGA gelistet, die laut Zi die Indikationen von 33,66 Millionen Menschen in Deutschland abdecken. Darunter sind große Bereiche wie Rückenschmerzen, Depressionen und Krebs. Damit könnte die Zahl der Anwender in Zukunft deutlich steigen, vor allem, wenn die unterstützenden Angebote sowohl unter den Patienten als auch unter den Ärzten erst einmal bekannter sind.

Die Krankenkassen hatten vor Kurzem kritisiert, dass die Kosten für die Anwendungen zu hoch seien. Im Schnitt koste eine DiGA rund 400 Euro pro Quartal. Sie werden jeweils quartalsweise verordnet/genehmigt.

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