31 DiGA für 33 Millionen potenzielle Anwender |
Daniela Hüttemann |
03.06.2022 15:30 Uhr |
Vor allem in psychiatrischen Indikationen wie Angststörungen und Depressionen sind bislang DiGA verfügbar. Stressreduktion, zum Beispiel mit Meditation, ist dabei ein häufiges Ziel. / Foto: Getty Images/AsiaVision
Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Patienten mit entsprechender Indikation eine passende digitale Gesundheitsanwendung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen – oder der Patient beantragt selbst einen Zugangscode bei seiner Krankenkasse, wenn er einen Nachweis über seine Diagnose hat.
Das geht den Kassenärzten zu weit. »Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist«, betont Dr. Dominik von Stillfried, Vorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), in einer Pressemitteilung seines Instituts. »Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis.«
Laut Zi, das neuerdings auch das Online-Tool www.kvappradar.de betreibt, sind derzeit 31 DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Diese Anwendungen hat das BfArM anhand der Datenlage inklusive Studien zur Wirksamkeit geprüft und durch Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis quasi zugelassen. Was im DiGA-Verzeichnis gelistet ist, muss von den Krankenkassen bezahlt werden.
Die ersten 20 gelisteten DiGA sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes nur etwa 50.000-mal verordnet beziehungsweise genehmigt worden, vor allem in psychiatrischen Indikationen – das entspricht laut Zi gerade einmal 0,15 Prozent der betroffenen Patienten, die für eine Anwendung infrage kommen. Aktuell sind 31 DiGA gelistet, die laut Zi die Indikationen von 33,66 Millionen Menschen in Deutschland abdecken. Darunter sind große Bereiche wie Rückenschmerzen, Depressionen und Krebs. Damit könnte die Zahl der Anwender in Zukunft deutlich steigen, vor allem, wenn die unterstützenden Angebote sowohl unter den Patienten als auch unter den Ärzten erst einmal bekannter sind.
Die Krankenkassen hatten vor Kurzem kritisiert, dass die Kosten für die Anwendungen zu hoch seien. Im Schnitt koste eine DiGA rund 400 Euro pro Quartal. Sie werden jeweils quartalsweise verordnet/genehmigt.
In der Serie »PZ App-Check« stellt die PZ digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) indikationsbezogen vor, ergänzt durch weitere aus Sicht der Redaktion empfehlenswerte Gesundheits-Apps. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es erfolgt keine detaillierte Bewertung. Geachtet wird etwa auf die Seriosität der Anbieter, die Verfügbarkeit sowohl für Apple- als auch Android-Nutzer und die Verfügbarkeit der App in deutscher Sprache. Bisher erschienen sind Beiträge zu den Indikationen Übergewicht, Tinnitus, Depressionen, Reizdarm, Heuschnupfen, Neurodermitis, weiblicher Zyklus, Reisemedizin und COPD. Sie sind hier zu finden.