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Vierfach-Grippeimpfstoff: Ab Herbst müssen Kassen zahlen

 

Die Krankenkassen müssen in der kommenden Grippesaison den Vierfachimpfstoff bezahlen. Das hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Damit schließt sich der G-BA einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Januar an. Zuvor gab es laut G-BA keine gesetzlich verbindliche Regelung, ob für die saisonale Grippeimpfung ein tri- oder tetravalenter Impfstoff anzuwenden ist. In Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen war beides möglich, doch wurden Kassenpatienten bislang meist mit dem Dreifachimpfstoff immunisiert.

Die Grippe verlief in diesem Winter verhältnismäßig heftig mit bislang mehr als 300.000 laborbestätigten Influenza-Erkrankungen. 69 Prozent davon wurden durch Influenza-B-Viren ausgelöst. Hier dominierte zu 99 Prozent die Yamagata-Linie, deren Antigene nur im tetravalenten, nicht aber im viel häufiger verimpften trivalenten Impfstoff enthalten waren. Daher war die vor allem aus Kostengründen bevorzugte Vakzinierung mit dem Dreifachimpfstoff in die Kritik geraten. Patienten mit besonderen Risiken konnten jedoch bereits in dieser Saison mit dem Vierfachimpfstoff immunisiert werden.

Seinen Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie legt der G-BA nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Änderung dann in Kraft – noch früh genug für die Impfstoffproduzenten für die Impfsaison 2018/2019, die meist Ende September/Anfang Oktober beginnt.

Ende Februar hatte die Weltgesundheitsorganisation ihre Empfehlung bekannt gegeben, welche Antigene in der kommenden Saison in den Impfstoffen enthalten sein sollten. Wie im Vorjahr wird das der Stamm Influenza A/Michigan/45/2015 (H1N1) pdm09-like virus sein. Der H3N2-Stamm wird ausgetauscht zugunsten von A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-like virus. Hinzu kommen B/Colorado/06/2017-like virus (B/Victoria/2/87 lineage) und besagter B-Stamm der Yamagata-Linie B/Phuket/3073/2013-like virus (B/Yamagata/16/88 lineage).

 

Nach STIKO-Empfehlung sollten sich folgende Personen gegen die saisonale Gruppe impfen lassen:

  • alle ab 60 Jahre
  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon sowie bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem ersten Trimenon
  • bei Grunderkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, HIV, MS und weiteren chronischen Leiden sowie deren Haushaltsangehörige
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • sowie Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko wie medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren könnten.  

 

Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeimpfung aber darüber hinaus auf freiwilliger Basis für alle ihre Versicherten, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören. (dh)

 

Lesen Sie dazu auch

Grippe: WHO empfiehlt andere Impfstoff-Zusammensetzung, Meldung vom 26.02.2018

Grippe: Müssen die Kassen den Vierfach-Impfstoff zahlen?, Meldung vom 19.01.2018

Influenza: STIKO empfiehlt tetravalenten Impfstoff, Meldung vom 04.12.2017

 

05.04.2018 l PZ

Foto: Fotolia/fovito

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