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Apixaban: GBA erkennt Nutzen in einer Indikation an

 

Der Gerinnungshemmer Apixaban (Eliquis®) hat in einer der zwei zugelassenen Indikationen vom Gemeinsamen Bundesausschuss GBA einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie attestiert bekommen, und zwar zur Thromboseprophylaxe bei Patienten, die eine neue Hüfte bekommen. Damit folgte der GBA der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. In der zweiten Indikation, der Thromboseprophylaxe bei Kniegelenkoperationen, sah der GBA einen Zusatznutzen jedoch nicht belegt. Damit starten die Hersteller Pfizer und Bristol-Myers-Squibb mit einer geschwächten Position in die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen.

 

Das IQWiG kam in seinem Gutachten zur frühen Nutzenbewertung im März zu dem Schluss, dass zwar unter der oralen Therapie mit Apixaban seltener Thrombosen in den tiefen Beinvenen nach Hüft- und Kniegelenkoperationen auftraten als unter einer Prophylaxe mit dem subkutan gespritzten Enoxaparin. Lungenembolien beugte jedoch das niedermolekulare Heparin bei knieoperierten Patienten besser vor, daher hier die Bewertung «kein Zusatznutzen».

 

Auch über das Orphan Drug Tafamidis Meglumin (Vyndaqel®) entschied der GBA. Es ist zugelassen für Patienten mit der seltenen Erkrankung Transthyretin-Amyloidose, wenn die Patienten eine symptomatische Polyneuropathie entwickeln. Tafamidis soll weitere Nervenschäden verzögern. Betroffen sind bis zu 100 Patienten in Deutschland. Der GBA sieht einen geringen Zusatznutzen gegenüber der bestmöglichen Supportivtherapie. Die Jahrestherapiekosten betragen pro Patient rund 200.000 Euro. (db)

 

Lesen Sie dazu auch

Wirkstoffprofile Apixaban (Eliquis® / 2011) und Tafamidis (Vyndaqel® / 2011) in unserer Datenbank Neue Arzneistoffe

 

08.06.2012 l PZ

Foto: Fotolia/Nicolas Larento

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