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Zytostatika-Rezepte ab 1. Januar digital oder analog?

Am 1. Januar wird das E-Rezept Pflicht. Das hat zu Anfragen geführt, wie Apotheken mit Zytostatika-Rezepten umgehen sollen. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) klärt auf.
PZ
15.12.2023  11:30 Uhr

Ob Onkologen bei der Verordnung von Zytostatika-Zubereitungen ab dem 1. Januar 2024 den digitalen Weg nutzen müssen oder nicht, hatten sich laut VZA etliche Apotheker gefragt und sich an den Verband gewandt. Deshalb will der VZA aufklären und schreibt in einer Mitteilung: »Eine solche Verpflichtung besteht weiterhin nicht und ist derzeit auch nicht mit dem am 14. Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz vorgesehen.«

In der Erklärung von VZA-Präsident Klaus Peterseim und Geschäftsführerin Christiane Müller heißt es, dass für die Verordnung von Zytostatika-Zubereitungen nach der aktuell geltenden Fassung des § 360 Abs. 2 SGB V keine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bestehe. Aber: Sollten Onkologen Zytostatika-Zubereitungen per E-Rezept verordnen, haben die Apotheken demnach die ihnen übermittelten E-Rezepte unter Nutzung der Telematik-Infrastruktur zu verarbeiten, schreibt der VZA.

Diese Verpflichtung entfalle nur dann, wenn der Abruf des E-Rezepts aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich sei. Der VZA weist zudem darauf hin, dass er seinen Mitgliedern Details der Regelungen und Ausnahmen von der generellen Ärztepflicht zur Nutzung des E-Rezepts in einem Schreiben ausführlich dargelegt habe.

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