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GSAV

Zyto-Apotheker sehen viele offene Fragen

Aus Sicht der Zyto-Apotheker liefert das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) kein schlüssiges Konzept für die Abrechnung onkologischer Rezepturen. Die darin vorgesehenen Zuschläge für Apotheken reichen demnach bei Weitem nicht aus.
Stephanie Schersch
26.11.2018  09:52 Uhr

Mit dem neuen Gesetz reagiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem auf den Arzneimittelskandal in Bottrop. Dort hatte ein Apotheker über Jahre Zytostatika-Lösungen gestreckt, mit den Krankenkassen aber die volle Menge Wirkstoff abgerechnet. In Zukunft will der Minister nun die Vergütung der Apotheker neu regeln. Bei der Herstellung onkologischer Rezepturen sollen sie nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis abrechnen. Bislang können Apotheker an dieser Stelle deutlich mehr verdienen, da sie Rabatte mit den Herstellern aushandeln, diese aber nicht an die Kassen weiterreichen müssen.

Die neuen Regeln würden diese Verhandlungen überflüssig machen, stattdessen sollen nun die Krankenkassen mit den Pharmaunternehmen Rabattverträge abschließen. Für die Apotheken ist als Ausgleich ein erhöhter Arbeitspreis von 110 Euro vorgesehen. Beim Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) ruft der Gesetzentwurf gemischte Gefühle hervor. Grundsätzlich sei der Vorstoß für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zwar zu begrüßen, sagte VZA-Präsident Klaus Peterseim. »Für den Bereich der herstellenden Apotheken vor Ort liegt aber vieles noch im Argen.«

Vor allem an der neuen Vergütung stößt sich der Verband. So müssten die Apotheker mindestens die realen Kosten und zuzüglich einen Gewinnzuschlag erhalten, heißt es. 110 Euro reichten dafür schlichtweg nicht aus. Auch die Abrechnung der Wirkstoffpreise regelt der Gesetzentwurf demnach zu schwammig. Die Apotheker könnten den Einkaufpreis nicht einfach an die Krankenkassen durchreichen, sagte Peterseim. So fehlten verbindliche Regelungen für Apotheken- und Großhandelszuschlag, wie sie die Arzneimittelpreisverordnung heute für jedes Fertigpräparat vorsieht. Dies sei gerade mit Blick auf die Risiken bei der Verarbeitung der häufig teuren Substanzen besonders wichtig, so Peterseim.

Der VZA spricht daher von »umfangreichen Ergänzungen«, die das weitere Gesetzgebungsverfahren klären soll. »Der GSAV-Referentenentwurf jedenfalls legt noch kein schlüssiges Konzept für eine sichere onkologische Versorgung der Patienten vor«, sagte Peterseim.

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