Zweifel an Verhandlungslösung |
Alexander Müller |
30.09.2024 12:32 Uhr |
Der Vorsitzende des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, Mathias Arnold (links), und der Arzneimittelrechtsexperte Professor Dr. Elmar Mand warnen vor den möglichen Folgen der geplanten Apothekenreform. / Foto: LAV Sachsen-Anhalt
Mehr Geld will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Apotheken nicht geben – der Entwurf seines Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) sieht nur eine Umverteilung des Honorars vor. Doch ab 2027 soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) dann mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) über die Vergütung verhandeln.
»Ich bin äußerst skeptisch, was diese Lösung anbelangt«, sagte Professor Elmar Mand bei den Wirtschaftstagen des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt in Merseburg. Jurist Mand ist Honorarprofessor an der Universität Marburg und unparteiisches Mitglied der Apotheken-Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V. Das heißt: Sollten sich die Vertragspartner nicht einigen können, müsste die Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Rainer Hess (Vorsitz) sowie Mand und Professor Ingwer Ebsen über die Apothekenvergütung entscheiden.
Bislang ist die Politik allein zuständig für die Anpassung der Vergütung. Da das Honorar seit Jahren eingefroren ist, erhoffen sich manche in der Apothekerschaft von der Verhandlungslösung mehr Bewegung – sofern die politischen Leitplanken für die Verhandlungen stimmen. »Den Optimismus der Apotheker kann ich absolut nicht teilen«, so Mand mit Verweis auf seine Erfahrungen in anderen Schiedsverfahren.
Nach der massiven Absenkung der Preise für Zytostika-Grundsubstanzen war die Apothekerseite davon ausgegangen, dass die Arbeitspreise entsprechend erhöht werden. Die GKV-Seite habe dann ein Gutachten vorgelegt mit der Forderung, den Arbeitspreis zu halbieren, berichtet Mand. Jetzt liegt die Sache vor Gericht und Mand rechnet mit einem letztinstanzlichen Urteilsspruch erst in einigen Jahren.
Dasselbe Schicksal würde nach seiner Erwartung einem Schiedsspruch zum Apothekenhonorar drohen. »Ich gehe felsenfest davon aus, dass unser erster Schiedsspruch beklagt wird und dass wir dann über viele Jahre hin Rechtsunsicherheit haben.«