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Patientendaten-Schutzgesetz

Zusatzhonorar für Apotheker

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat heute einen neuen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Im sogenannten Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt er Genaueres zur Einführung der elektronischen Patientenakte und zum E-Rezept. Für die Apotheker winkt ein Zusatzhonorar, dafür sieht es für die DAV-Web-App schlecht aus.
Jennifer Evans
30.01.2020  16:06 Uhr

Ziel des neuen Gesetzentwurfs von Jens Spahn ist der Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur (TI). Grundsätzlich soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) künftig freiwillig sein und jeder Versicherte soll außerdem entscheiden können, wer auf welche Daten zugreift. Langfristig ist offenbar außerdem vorgesehen, Freigaben für einzelne Dokumente via Smartphone oder Tablet für bestimmte Heilberufler zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen Patienten dem Vernehmen nach das E-Rezept auch unabhängig von der EPA nutzen können. Allerdings plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Gematik die zentrale App für das E-Rezept entwickelt, mit der sich die elektronische Verordnung direkt auf das Smartphone übertragen lässt. Dann kann der Patient selbst entscheiden, an welche Offizin oder Online-Apotheke er sein Rezept weiterleitet, heißt es seitens des BMG. Schnittstellen zu anderen Anbietern sollen jedoch möglich sein. Das dürfte bitter für die Apotheker sein: Damit ist nämlich die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelte Web-App nur eine Lösung im Pool der derzeitigen Wettbewerber auf dem Markt. Man habe die Gematik mit der Entwicklung einer solchen App beauftragt, weil sie frei von Verbandsinteressen sei, heißt es aus dem Ministerium. Da die Apotheker aber an der Gematik beteiligt sind, könnten sie die neue Rezept-App mit ihren Erfahrungen unter anderem aus Modellprojekten weiterhin mitgestalten. Im Laufe des Jahres 2021 soll diese zur Verfügung stehen.

Dafür soll es ein kleines Trostpflaster für die Apotheker geben, nämlich ein Zusatzhonorar für die Befüllung der E-Patientenakte, die Kassen ihren Versicherten ab 2021 anbieten müssen. Darauf sollen in Zukunft unter anderem Impfausweise, Arztberichte, Röntgenbilder, Zahn-Bonushefte und der Mutterpass hinterlegt sein. Während das BMG dem Vernehmen nach für die Ärzte schon eine Zahl von 10 Euro pro Eintrag plant, ist die Summe für Apotheker im neuen Referentenentwurf offenbar noch nicht beziffert. Die soll Teil der Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Ab 2023 sollen Versicherte zudem die Möglichkeit haben, ihre Daten auf der EPA freiwillig für die Forschung zu spenden. Und Betreiber von Komponenten der TI müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort an die Gematik melden, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Spahn verspricht sich vom PDSG einen Mehrwert für die Patienten, denn „Digitalisierung verfolgt keinen Selbstzweck“, betonte er heute in Berlin.

Die ABDA will den Referentenentwurf noch im Detail prüfen, findet es aber zunächst einmal gut, dass er „das Thema Zuweisungsverbot für Rezepte aufnimmt. Das ist ein entscheidender Schritt für die Zeit nach der Einführung des E-Rezepts. Gut ist auch, dass die Anwendung, mit der Patienten auf das E-Rezept zugreifen können, von staatlicher Seite über die Gematik zur Verfügung gestellt werden soll“, heißt es. Das entspreche der zentralen Forderung der Apothekerschaft nach einer einfachen, einheitlichen, diskriminierungs- und manipulationsfreien Anwendung. Zudem weist die Bundesvereinigung darauf hin, zurzeit bereits eine technische Lösung zu erproben, die sich an diesen Anforderungen orientiert. Und kündigte an, die entsprechende Expertise einbringen zu wollen.

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