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GKV-Schätzerkreis

Zusatzbeitrag für 2025 steigt auf 2,5 Prozent

Wie hoch wird 2025 der Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausfallen? Die Beratungen des Schätzerkreises zu den Prognosen der GKV-Finanzsituation waren diesmal besonders schwierig. Angesichts der defizitären Lage der GKV bei gleichzeitig hoher Ausgaben-Dynamik sowie unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zogen sich die Beratungen länger als sonst. Nun liegen die Ergebnisse vor.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 16.10.2024  14:08 Uhr
CDU-Wirtschaftsrat warnt vor Finanzierungsherausforderung

CDU-Wirtschaftsrat warnt vor Finanzierungsherausforderung

Der Wirtschaftsrat der CDU mahnt ebenfalls, das deutsche Gesundheitssystem stehe vor einer erheblichen Finanzierungsherausforderung. Diese bedrohe langfristig die Stabilität und Erschwinglichkeit der medizinischen Versorgung. Mit Bezug auf eine Studie von Deloitte warnt der Rat für 2025 vor einer Deckungslücke von 46 Milliarden Euro – als unmittelbare Folge des demografischen Wandels. Die Babyboomer stehen kurz vorm Rentenalter und mit einer insgesamt alternden Bevölkerung steige der Druck auf das Gesundheitssystem. »Es bedarf daher dringend einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Finanzierung, um die flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern«, hieß es heute in einer Mitteilung des Wirtschaftsrats im Vorfeld der Schätzerkreis-Bekanntmachung.

Der allgemeine Beitragssatz ist festgeschrieben und liegt bei 14,6 Prozent. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Krankenkassen nach § 242 SGB V verpflichtet, einen individuellen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder zu erheben, wenn sie aus der Zuweisung des Gesundheitsfonds ihre Ausgaben nicht decken können. Musste dieser Zusatzbeitrag früher nur von Arbeitnehmerseite geleistet werden, so wird er seit 2019 ebenfalls paritätisch getragen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2024 im Bundesanzeiger bekannt.

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