»Zusammenhalt ist die wichtigste Erfolgsbedingung« |
Lukas Brockfeld |
16.09.2025 18:36 Uhr |
Den schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Schmitz als »erfreulich«, doch der Berufsstand müsse weiterhin aufpassen, dass die Apotheken ohne Apotheker nicht durch die Hintertür eingeführt werden. Auch sei es ein Ärgernis, dass keine schnelle Erhöhung des Fixums erfolgen soll. »Die Umsetzung wäre mit einem Federstrich der zuständigen Ministerin Katherina Reiche möglich. Die Auswirkungen für die finanzielle Stabilität des Gesamtsystems wären marginal«, sagte Schmitz und warnte vor einer Politisierung des Apothekenfixums.
Der ABDA-Hauptgeschäftsführer hob auch hervor, dass die Politik die Preisbindung der Arzneimittel schützen müsse, insbesondere mit Blick auf die Versandhändler. »Die Apotheken vor Ort gewährleisten im Interesse des Staates ein hohes Leistungsniveau. Daher muss der Staat dieses Leistungsniveau vor ruinösem Wettbewerb schützen«, betonte Schmitz.
Im Anschluss erklärte der Hauptgeschäftsführer andere Projekte, an denen die ABDA in den vergangenen Monaten gearbeitet hat. Darunter waren unter anderem das ABDA-Datenhub und die Fortentwicklung des Projekts ARMIN.
Zum Ende seiner Rede betonte Sebastian Schmitz die Bedeutung des Zusammenhalts im Berufsstand. »Dieser Zusammenhalt ist die wichtigste Erfolgsbedingung der ABDA. Doch der Zusammenhalt lässt sich nicht anordnen, sondern ist das Ergebnis tagtäglichen Bemühens und muss jeden Tag neu erarbeitet werden«, sagte Schmitz und verwies auf das lateinische Motto der Stadt Paris »Fluctuat nec mergitur«. Frei übersetzt und auf das Schiff der Apothekerschaft bezogen bedeute es »von Wogen umgeben, aber es wird nicht untergehen«.
Aufgrund seiner baldigen Pensionierung war es für Schmitz der letzte DAT als Hauptgeschäftsführer der ABDA. Nach seinem Bericht wurde Sebastian Schmitz daher vom merklich bewegten ABDA-Präsidenten Thomas Preis verabschiedet.
In der anschließenden Diskussion sprach Robin Brünn von der Apothekerkammer Hessen das Thema Satzungsänderungen zur Rolle des Apothekertags noch einmal an. Im Juni 2024 hatte die ABDA-Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen, die aber vom DAT im vergangenen Jahr missbilligt worden war. Eine Neubefassung mit dem Thema wurde beschlossen, was letztlich dazu führte, dass die neue Satzung zwar dieses Jahr erstmals zum Tragen kommt, aber nach zwei Jahren auf den Prüfstand soll. Robin Brünn von der LAK Hessen monierte, wie es sein könne, dass die Delegierten »Jahr für Jahr mit erheblichem Aufwand zusammenkommen und dann nicht mal die eigene Geschäftsordnung bestimmen können«. Schmitz warb dafür, die neue Satzung zunächst auszuprobieren. Seiner Einschätzung nach, werde es keinen erheblichen Verlust der Wirkkraft des DAT geben.
Eine weitere Wortmeldung regte an, die Antragsmappe mit etwas mehr Vorlauf zum Apothekertag zu verschicken, um mehr Zeit für die Durchsicht zu haben. Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht der ABDA, konstatierte, dass die Verwaltungsabläufe hierzu vorverlegt werden könnten, das ginge aber auf Kosten der Aktualität.