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| ABDA |
| 18.02.2026 10:32 Uhr |
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. / © Getty Images/RealPeopleGroup
Während des Ramadans verzichten Fastende von Tagesanbruch bis zum Sonnenuntergang auf Speisen und Getränke, auch auf Wasser. Kranke Muslime müssen zwar nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Viele Gläubige verschieben die Anwendung von peroralen, nasalen oder rektalen Arzneimitteln auf die Zeit nach Sonnenuntergang oder vor dem Sonnenaufgang, berichtet die ABDA. Vorher sollte man sich in der Apotheke beraten lassen.
Einige Arzneimittel sind dafür vorgesehen, vor einer Mahlzeit eingenommen zu werden. Werden sie spät abends nach einer schwer verdaulichen nächtlichen Mahlzeit eingenommen, kann ihre Wirkung unvorhersehbar verstärkt werden.
»Eine Dauertherapie bitte nicht ohne Rücksprache unterbrechen oder verändern«, sagt Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer. »Wir stehen gerne bereit, um für unsere Patientinnen und Patienten individuelle Lösungen zu finden.« Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt laut ABDA nicht gegen die Fastenregeln.
»Es gibt einige Patientengruppen, die vor dem Ramadan ärztlichen Rat einholen sollten«, sagt Scharpf. »Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuten Herz- oder Nierenerkrankungen, Diabetiker, die sich selbst Insulin spritzen oder Menschen, die dauerhaft Antiepileptika einnehmen.«
Mehr zur Diabetes-Therapie während des Ramadans lesen Sie in unserem Titelbeitrag Diabetes-Patienten: Sicher durch den Ramadan.