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Influvac Tetra

Zulassungserweiterung für Kinder

Für den Grippeimpfstoff Influvac® Tetra von Mylan hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Indikationserweiterung genehmigt. Er ist jetzt zusätzlich ab einem Alter von drei Jahren zugelassen, teilte das Institut mit. Vorher war er nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Der Grund hierfür ist, dass derzeit die Grippeimpfstoffe knapp sind und dieser Engpass Kinder besonders betrifft, da nicht alle erhältlichen Vakzinen für diese Altersgruppe zugelassen sind.
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 29.11.2018  12:18 Uhr

Neben Influvac Tetra stehen für Kinder ab einem Alter von sechs Monaten Influsplit® Tetra und Vaxigrip® Tetra sowie für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren der lebend attenuierte Grippeimpfstoff Fluenz® Tetra zur Verfügung. Der fünfte in dieser Saison produzierte Grippeimpfstoff Fluad® ist speziell für Senioren konzipiert. Der adjuvantierte trivalente Impfstoff ist für Personen ab 65 Jahren zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung nicht generell für Kinder, sondern nur für chronisch kranke, weil diese ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Gegen Grippe sollten sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit folgenden Grunderkrankungen impfen lassen: chronische Krankheiten der Atmungsorgane (wie Asthma), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, chronische neurologische Krankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte oder eine HIV-Infektion. Bei Immunschwäche, ob krankheitsbedingt oder durch eine Arzneimitteltherapie hervorgerufen, sollte der Lebendimpfstoff nicht angewendet werden.

Unter neun Jahren Auffrischung nötig

Kinder erhalten unabhängig vom Präparat die gleiche Impfstoffdosis wie Erwachsene, allerdings müssen Kinder unter neun Jahren bei Erstimpfung gegen Grippe zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat verabreicht bekommen. Der Impfschutz hat etwa zwei bis drei Wochen nach der Impfung seine volle Wirksamkeit erreicht.

Das PEI hat für diese Saison insgesamt 15,7 Millionen Dosen Grippeimpfstoff freigegeben. Wegen Berichten zu regionalen Lieferengpässen erklärte das Bundesministerium für Gesundheit bereits in der vergangenen Woche offiziell den Versorgungsmangel (laut § 79, Abs. 5 AMG). Daher können die Bundesländer bei regionalem Bedarf Apotheken und Arztpraxen erlauben, sich untereinander mit Grippeimpfstoff zu versorgen. Außerdem können sie Herstellern im Einzelfall genehmigen, zusätzliche Grippeimpfstoffdosen aus dem EU-Ausland auf dem deutschen Markt anzubieten.

 

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