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Lebermedikament

Zulassungsentzug für Obeticholsäure in Sicht

Das Obeticholsäure-haltige Präparat Ocaliva® zur Behandlung der Lebererkrankung primäre biliäre Cholangitis kam im Jahr 2017 auf den deutschen Markt. Es ist unter Auflagen in der EU zugelassen. Nun spricht sich der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Arzneimittelbehörde EMA dafür aus, die Zulassung zu widerrufen.
Sven Siebenand
10.07.2024  14:00 Uhr

Die primäre biliäre Cholangitis (PBC) ist eine Autoimmunerkrankung, bei der es zu einer schrittweisen Zerstörung der kleinen Gallengänge in der Leber kommt. Obeticholsäure wird in Kombination mit Ursodesoxycholsäure (UDCA) bei Patienten angewendet, die unzureichend auf UDCA allein ansprechen, oder als Monotherapie bei Patienten, die UDCA nicht vertragen.

Durch Aktivierung des nukleären Farnesoid-X-Rezeptors (FXR) regulieren Gallensäuren ihren eigenen Metabolismus. Die Synthese nimmt ab, der Gallenabfluss aus der Leber zu. Auf diese Weise schützt FXR die Leberzellen vor hohen toxischen intrazellulären Gallensäure-Konzentrationen. Obeticholsäure ist ein selektiver, potenter FXR-Agonist.

Zum Zeitpunkt der bedingten Marktzulassung wurde gezeigt, dass Obeticholsäure die Blutspiegel von alkalischer Phosphatase und Bilirubin bei PBC-Patienten senkt, was als Anzeichen für eine Verbesserung des Zustands der Leber angesehen wurde. Der klinische Nutzen des Wirkstoffs sollte jedoch in weiteren Studien nachgewiesen werden.

Das EMA-Gremium hat nun neue Studiendaten zu Obeticholsäure unter die Lupe genommen und kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen des Arzneistoffs die Risiken nicht mehr aufwiegt. Es rät deshalb dazu, die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Ocaliva zu widerrufen. Abschließend muss nun die EU-Kommission darüber entscheiden, ob sie dieser Empfehlung folgt.

Insbesondere die Ergebnisse der Studie 747-302 dürften maßgeblich für das EMA-Votum verantwortlich sein. Dabei handelte es sich um eine randomisierte Studie, die Nutzen und Sicherheit von Oeticholsäure bei Patienten bestätigen sollte, bei denen UDCA nicht ausreichend wirksam ist oder die UDCA nicht einnehmen können. Die Studie konnte nicht nachweisen, dass Obeticholsäure in Bezug auf die Zahl der Patienten, deren Krankheit sich verschlimmerte oder die starben, wirksamer war als Placebo. Dies galt sowohl in der Gesamtpopulation als auch in einer Gruppe von Patienten mit PBC im Frühstadium.

Ferner war der EMA-Ausschuss der Ansicht, dass die Ergebnisse aus weiteren unterstützenden Studien und Daten aus der Praxis nicht ausreichten, um den Nutzen des Medikaments zu bestätigen, und die negativen Ergebnisse der Studie 747-302 nicht ausgleichen konnten.

Die EMA empfiehlt den Ärzten, keinen Patienten – außerhalb von klinischen Studien – neu auf Obeticholsäure einzustellen. Für Patienten, die derzeit mit dem Wirkstoff behandelt werden, sollten sie andere Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

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