Ziel beim ApoRG: »Kabinett vor Sommerpause« |
Alexander Müller |
29.04.2024 09:00 Uhr |
Gesundheitsminister Lauterbach will sein Apotheken-Reformgesetz bis zur Sommerpause ins Kabinett einbringen. / Foto: Getty Images/Sean Gallup / Staff
Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist in dem BMG-Papier unter den laufenden »Gesetzesinitiativen in Vorbereitung« gelistet, zusammen mit 15 weiteren Vorhaben, die zusammengefasst sind als »ggf. Kabinett noch vor Sommerpause«. Zum ApoRG heißt es konkret: »BMG-interne Vorbereitung abgeschlossen«, und über den lang erwarteten Referentenentwurf »RefE soll in Kürze in die Ressortabstimmung«. Das Ziel lautet: »Kabinett vor Sommerpause«.
Lauterbach hatte zuletzt schon öffentlich erklärt, dass seine Reform weitgehend fertig sei und in den nächsten Wochen vorgestellt werden soll. Bei dieser Gelegenheit erklärte er aber auch allgemein, keine »abgespeckten Reformen« weiterverfolgen zu wollen. Entweder die Koalition trägt die aus seiner Sicht notwendige »Generalüberholung des Gesundheitswesens« mit, oder er lässt einzelne Projekte ganz fallen.
Insbesondere beim Koalitionspartner FDP gibt es allerdings massive Widerstände gegen die geplante PTA-Vertretung. Die Möglichkeit, eine Apotheke vorübergehend ohne Approbierte zu betreiben, ist neben der geplanten Honorarumstellung ein Kernthema des Reformvorhabens. Daher könnte es sein, dass sich das BMG auf andere Vorhaben fokussiert. Projekte hat Lauterbach in großer Zahl, wie die Vorhabenplanung ausweist.
Die Umsetzung der Bundesrats-Protokollerklärung zum Cannabisgesetz ist als Fraktionsinitiative geplant. Nach der Beratung im Mai soll das Nachjustieren des Cannabisgesetzes bis Juli durch sein. Beim Medizinforschungsgesetz (MFG) ist Lauterbachs Ziel, die parlamentarische Beratung möglichst vor der Sommerpause abgeschlossen zu haben, Inkrafttreten könnte dann im Oktober erfolgen.
Mit dem zwischen Bund und Ländern umstrittenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll sich das Kabinett möglichst im Mai, der Bundestag noch vor der Sommerpause befassen, damit ein Inkrafttreten 2025 noch erreicht werden kann. Dieser Zeitplan ließe sich auf die Apothekenreform übertragen, denn zumindest Teile der Honorarumstellung hat Lauterbach in seinen Eckpunkten auch schon für das kommende Jahr vorgesehen.