Zentrale Rufnummer 113 geplant |
Brigitte M. Gensthaler |
30.12.2024 16:00 Uhr |
Wen ruft man in der Not an? Eine zentrale, leicht zu merkende Rufnummer wäre hilfreich. / © Adobe Stock/Dzmitry
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) verlangt schon seit Jahren eine bundesweit einheitliche Rufnummer für die Krisenintervention. Seine Forderung: »Die 113 für die psychische Krise«. Auch wenn nicht alle Notsituationen entschärft werden könnten, so biete eine zeitnahe Intervention von geschulten Personen die Chance, Krisen zu deeskalieren; dies könne entweder im Gespräch oder beispielsweise durch die Aktivierung mobiler Teams geschehen.
Laut BApK muss das Angebot niederschwellig, leicht zugänglich, vielsprachig und anonym sein. Wichtig sei zudem die Barrierefreiheit, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen das Angebot nutzen können. »Die 113 kann dazu beitragen, Leben zu retten und unnötige Polizeieinsätze zu vermeiden«, ist der Verband überzeugt.
Jenseits der allseits bekannten Nummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr) gibt es bereits viele Anlaufstellen für Krisengespräche, etwa die Telefonseelsorge (0800-111 0 111 oder 0800-111 0 222), die Nummer gegen Kummer (116-111) oder das Info-Telefon Depression (0800-3344533).
Im Ernstfall ist die Nummernvielfalt jedoch problematisch. Sozialverbände fordern daher schon länger, dass der Staat eine zentrale Krisenhotline organisieren soll, unter der alle Angebote gebündelt werden. Dies ist ein Kernpunkt im Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, den das Bundeskabinett am 18. Dezember beschlossen hat. Ziel sei es, Suiziden durch Aufklärung, Information und verbesserte Unterstützungsangebote zuvorzukommen und die Forschung zu stärken, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
Kernelemente des Gesetzentwurfs sind der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und die Konzeptionierung einer bundesweiten Rufnummer für Betroffene – eben die 113. Bis zum 30. Juni 2026 soll ein Konzept entwickelt werden zum Aufbau und Betrieb einer zentralen und unentgeltlichen Rufnummer 113 für Menschen mit Suizidgedanken, Sterbewillige, Personen in Krisensituationen, Angehörige, nahestehende Personen, Hinterbliebene, professionelle Bezugspersonen und Medienschaffende. Geplant ist die Möglichkeit der unmittelbaren technischen Weiterleitung an bereits regional verfügbare Krisendienste.