Zahnärzte fordern Regulierung von Investoren |
Sogenannte iMVZ spielen in der zahnärztlichen Versorgung eine immer größere Rolle. / Foto: Adobe Stock/Svitlana
Anlässlich des bekannt gewordenen Referentenentwurfs für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) fordern die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einer gemeinsamen Erklärung dazu auf, Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (sogenannte iMVZ), wirksam zu regulieren.
Private-Equity-Gesellschaften und anderen großen Finanzinvestoren wird immer wieder vorgeworfen, dass sie kleine und marode Krankenhäuser kaufen, um sie als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von iMVZ und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen Versorgungszentren bei 30,4 Prozent (3. Quartal 2023) – mit steigender Tendenz. Da die Betreiber der iMVZ Rendite erwirtschaften müssen, sehen viele in ihnen eine Gefahr für die Patientenversorgung.
Die Zahnärzte beklagen, dass der Gesundheitsminister mehrfach öffentlich eine Regulierung der iMVZ versprochen habe, dass sich im GVSG-Entwurf aber keine neuen Lösungsansätze finden ließen. Hierzu sagt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: »Schon lange ist bekannt, dass die rein renditeorientierten zahnärztlichen iMVZ kaum etwas zur Versorgung auf dem Lande beitragen. Ihr Anteil an der Versorgung vulnerabler Gruppen ist auch deutlich geringer als bei herkömmlichen Praxen«.
Eine Analyse von Abrechnungsdaten zeige zudem eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den klassischen Praxisformen. Daher fordern die Zahnärzte Minister Lauterbach dazu auf, die Vergewerblichung des Gesundheitswesens mit entsprechenden Regularien zu stoppen.
Dabei gelte es den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung zu tragen. »Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit Langem auf dem Tisch: Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden,« erklärt Hendges. »Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.«